Alueella: Saksa

Anerkennung von Assistenzhunden als Hilfsmittel – Öffentliche Petition ID 37489

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
16 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

16 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Bundeseinheitliche Gesetze für die Anerkennung von Assistenzhunden als Hilfsmittel und für deren Ausbildung, einschließlich der staatlichen Anerkennung des Assistenzhundetrainers als Ausbildungsberuf mit geschützter Berufsbezeichnung

Öffentliche1) Petition, ID 37489, aufrufen, diskutieren und unterzeichnen: epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_31/Petition_37489.html

Bitte nur beim Bundestag - Petitionsforum mitzeichnen. Es zählen aus rechtlichen Gründen nur die dortigen Mitzeichner. Der Bundestag erkennt in diesem Fall keine üblichen Unterschriftenlisten an. Nur wer im Forum mitgezeichnet hat zählt.

Um das vorgegebene Quorum für eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zu erreichen und der Forderung nach Gleichbehandlung und Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen im Assistenzhundewesen Nachdruck zu verleihen müssen bis zum 20.2.2013 mehr als 50.000 Unterstützer dieses Anliegen auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mitzeichnen. Es ist dringend notwendig, Rechtssicherheit und klare Regeln zu schaffen.

Perustelut

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Durch fehlende bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, betreffend sowohl die Gleichstellung und Anerkennung aller Assistenzhunde, d.h. Behindertenbegleit-, Blindenführ-, Signal-, Therapiebegleit-, Warnhunde u.a., als Hilfsmittel als auch die Assistenzhunde-Ausbildung und das Assistenzhunde-Umfeld, einschließlich der Tiergestützten Therapie, verstößt der Gesetzgeber seit Jahrzehnten gegen dieses Recht. Um diese Diskriminierung zu bekämpfen, bedarf es einer umgehenden Änderung der Rechtslage.

Diese sehr weitreichende öffentliche1) Petition umfasst alle Aspekte des Assistenzhundewesens (einschließlich der Tiergestützten Therapie, der Halter und Ausbilder von Assistenzhunden) und fordert Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Gesetze über • die rechtliche Gleichstellung der Assistenzhunde durch die Anerkennung als Hilfsmittel sowie die Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog, • Vorgaben für die Ausbildung von Assistenzhunden mit bundeseinheitlichen Qualitäts- und Ausbildungsstandards und Prüfungswesen, • für die Ausbildung/Qualifikation der Ausbilder und die staatliche Anerkennung als Ausbildungsberuf mit geschützter Berufsbezeichnung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.assistenzhundewelt.de

1). Wichtiger Hinweis: Die Einreichung von öffentlichen Petitionen beim Deutschen Bundestag unterliegt einem besonderen förmlichen Verfahren. Sie sind nicht zu verwechseln mit „Online“-Petitionen, welche keine rechtliche Wirkung haben und in der Regel nicht an das Parlament gerichtet sind. Siehe auch: epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html

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Väittely

Die Ungleichbehandlung von Behindertengruppen muss beendet werden: Lt. Statist. Bundesamt hat 5% der Behinderten hat Anspruch auf Förderung. Lt. Spitzenverbände der Krankenkassen: „prinzipiell jeder Haushund ein Begleithund sein … [kann]. Er ist dem Familienhund gleich oder ähnlich ... Es handelt sich somit um ein Haustier… Der Begleithund ist dem Blindenführhund nicht gleichzustellen.“ Dies widerspricht §2 SGB V: „Den besonderen Belangen behinderter Menschen ist Rechnung zu tragen.“

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