Kraj : Německo

Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung - Berücksichtigung aller Mütter bei der Mütterrente II

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Mütterrente II alle Mütter berücksichtige, unabhängig davon, wie viele Kinder sie hat, in welchem Jahr die Kinder geboren wurden und ob ein Kind leiblich oder adoptiert ist.

Odůvodnění

Ich habe 2 Adoptiv- und 2 leibliche Kinder. Alle Kinder wurden vor 1992 geboren.Von der Mütterrente II, so wie sie aktuell geplant ist, bin ich komplett ausgeschlossen.Da meine Adoptivkinder zum Zeitpunkt der Adoption über 12 Monate alt waren ( 1 1/2 und 3Jahre), werden sie in meiner Rentenberechnung nicht berücksichtigt.Da gerade seelisch belastete Kinder sehr viel Zuwendung und Aufmerksamkeit brauchen, war ein Vollzeit-Erwerb in dieser Zeit für mich nicht möglich.Die Erziehungszeit wird aber nicht mir, sondern der leiblichen Mutter angerechnet.Für meine 2 leiblichen Kinder bekomme ich deshalb keine Erziehungszeit angerechnet, weil meine Adoptivkinder für die Rentenberechnung nicht existieren. Nach deren Ermessen habe ich nur meine leiblichen 2 Kinder.Da bei der Mütterrente II aber erst ab dem 3. Kind Erziehungszeit angerechnet wird, gehe ich leer aus. - Wohlgemerkt, ich habe 4 Kinder großgezogen, die heute dank guter Ausbildung, die wir ihnen ermöglichten, kräftig Steuern und Rentenversicherungsbeiträge zahlen!

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