Anerkennungsjahr im Rahmen der Erzieherausbildung

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Das einjährige Berufspraktikum ("Anerkennungsjahr") für Erzieherinnen und Erzieher soll für Teilnehmer an der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher des Paritätischen Bildungswerkes Bremen wegfallen.

Begründung:

Das Anerkennungsjahr zielt auf das Erlangen praktischer Berufserfahrung ab. Diese praktischen Erfahrungen haben die Teilnehmer der o.g. Ausbildung aber bereits zur Genüge gemacht: Eine Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung war der Nachweis einer mindestens dreijährigen sozialpädagogischen Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Während der zweijährigen Ausbildungsdauer arbeiten die Auszubildenden durchgängig mindestens 15 Stunden pro Woche als pädagogische Fachkräfte (mit obligatorischer Praxisbegleitung) und setzen das in der Ausbildung erworbene Wissen direkt in die Praxis um. Zudem bringen die Auszubildenden aufgrund des für die Ausbildung erforderlichen Mindestalters von 25 Jahren eine gewisse Lebens- und Berufserfahrung mit. In der Summe machen all diese Punkte ein weiteres begleitetes Praxisjahr überflüssig.

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