Regione: Germania
 

Anpassung des Artikels 38 Absatz 1 des Grundgesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

26 Firme

La petizione è conclusa

26 Firme

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Anpassung des Artikels 38 Absatz 1 des Grundgesetzes von "ihrem Gewissen" zu "dem Allgemeinwohl" gefordert.

Motivazioni:

Im Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes steht: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Der Punkt "nur ihrem Gewissen unterworfen" ist gefährlich, wenn man davon ausgeht, dass es auch Menschen gibt, die kein Gewissen oder ein anderes moralisches Verständnis haben. Wenn Entscheidungen von solchen Leuten getroffen werden, die aber mehr schädlich als hilfreich sind, könnten Schäden entstehen, für die dann die Bevölkerung die Konsequenzen ausbaden muss.Deshalb wird mit dieser Petition der Bundestag darum gebeten, den Begriff "Gewissen" im Artikel 38 des Grundgesetzes zu "Allgemeinwohl" zu ändern. Jeder Politiker sollte nicht sich selber, sondern dem Wohl der Bevölkerung des Landes unterworfen sein. Der Jetzigen wie der Zukünftigen.

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Dati della petizione

Petizione avviata: 31/05/2020
La raccolta termina: 28/07/2020
Regione: Germania
Categorie:  

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