Anpassung des Artikels 38 Absatz 1 des Grundgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 Unterstützende 26 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

26 Unterstützende 26 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Anpassung des Artikels 38 Absatz 1 des Grundgesetzes von "ihrem Gewissen" zu "dem Allgemeinwohl" gefordert.

Begründung

Im Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes steht: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Der Punkt "nur ihrem Gewissen unterworfen" ist gefährlich, wenn man davon ausgeht, dass es auch Menschen gibt, die kein Gewissen oder ein anderes moralisches Verständnis haben. Wenn Entscheidungen von solchen Leuten getroffen werden, die aber mehr schädlich als hilfreich sind, könnten Schäden entstehen, für die dann die Bevölkerung die Konsequenzen ausbaden muss.Deshalb wird mit dieser Petition der Bundestag darum gebeten, den Begriff "Gewissen" im Artikel 38 des Grundgesetzes zu "Allgemeinwohl" zu ändern. Jeder Politiker sollte nicht sich selber, sondern dem Wohl der Bevölkerung des Landes unterworfen sein. Der Jetzigen wie der Zukünftigen.

Link zur Petition

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