Anpassung des Bundeskleingartengesetzes an den heutigen Bedarf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Bundeskleingartengesetz an den heutigen Bedarf angepasst wird. Dies soll geschehen durch eine Lockerung der baulichen Beschränkungen: Die Maximalfläche soll erhöht werden: Laube bis 24 qm, plus Freisitz bis 20 qm, plus Geräteschuppen bis 8 qm. Spielgeräte etc. sind grundsätzlich zu erlauben, eine Genehmigung durch den Eigentümer oder Vorstand ist nicht notwendig. Übernachten in der Laube, an den Wochenenden, soll erlaubt sein.

Begründung

Schon lange ist bekannt, dass Kleingartenanlagen einen erheblichen und positiven Beitrag zum Mikroklima in den Städten beitragen.Gerade jetzt, während der Corona-Pandemie, sind Kleingärten extrem wichtig und ein idealer Rückzugsort, besonders für Familien mit Kindern.Der soziale Zusammenhalt wird gefördert.Des Weiteren wird von den Kleingärtnern und Vereinen aktiv sehr viel für den Insekten- und Umweltschutz getan.§ 1 des Bundeskleingartengesetzes besagt, dass der Kleingarten der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und Erholung diene.Um den Erholungswert von Kleingärten besser zu erfüllen, müssen die baulichen und rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die derzeitigen Beschränkungen widersprechen den Wünschen jüngerer Menschen und gehen insbesondere zu Lasten von Familien mit Kindern. Dadurch verlieren Kleingärten an Attraktivität. Die Mitglieder tauschen sich bei Schulungsveranstaltungen aus und treffen sich bei Gartenfesten, die immer mit viel Spielen und Aktivitäten, wie der Bau von Nistkästen etc., veranstaltet werden.

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