Περιοχή: Γερμανία

Anrechnung von Wohneigentum

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Υποστηρικτικό 43 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

43 Υποστηρικτικό 43 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, Immobilien (Häuser sowie Eigentumswohnungen) im Rahmen der Eigennutzung generell von der Vermögensanrechnung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§ 12 SGB II) freizustellen.

Αιτιολόγηση

Die aktuelle Rechtsprechung legt einen strengen Maßstab für die Größe von Wohneigentum fest. Bei auch nur geringfügiger Überschreitung dieser Werte, muss von Amts wegen die Verwertung der Immobilie geprüft bzw. angeordnet werden.Dies läuft in der Praxis jedoch konträr zum Grundgedanken des SGB, nämlich der sozialen Sicherung.Über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte finanziertes Wohneigentum, welches primär auch der Daseins- und Altersversorge dient, droht die vorzeitige Verwertung bei Hilfebedürftigkeit.Eine kurzfristige Verwertung verhindert zwar – ggf. auch nur temporär – eine Hilfebedürftigkeit, stellt jedoch regelmäßig einen großen und teils unverhältnismäßigen Einschnitt in die persönliche und soziale Stellung der Betroffenen dar.Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen werden primär für ein Familienleben konzipiert und errichtet.Sobald die Kinder wegen Aufnahme einer Berufstätigkeit oder Studium aus dem Elternhaus ausziehen, droht auf Grundlage der aktuellen Regelungen eine Verwertung aufgrund Unangemessenheit der Wohnfläche, obwohl die Objekte nie als Vermögenswert bzw. mit Gewinnabsicht geplant bzw. errichtet worden sind.Dies gilt auch für geerbtes Wohneigentum von Eltern bzw. Großeltern,wenn dieses unter Aufgabe eines Mietverhältnisses künftig alleinig zu Wohnzwecken durch die Erben genutzt wird.Diese Objekte stellen wie eingangs erwähnt vielmehr eine Daseins- und Altersvorsorge für die Betroffenen dar.Eine Verwertung zur Gewährung von Leistungen des SGB erscheint unverhältnismäßig.Der Bundestag möge bitte prüfen und zur Diskussion stellen, ob Wohneigentum, welches nachweislich nur zur Eigennutzung besteht (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen; nicht: Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen) generell ohne Bezug auf die Wohnfläche von der Vermögensverwertung freigestellt werden kann.

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