Alueella: Saksa

Anstieg des Freibetrags pro Kind bei der Anrechnung von Einkommen für Hinterbliebenenrenten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Freibetrag pro Kind bei der Anrechnung von Einkommen bei den HinterbliebenenRenten (Witwen- und Erziehungsrente) vom 5,6-fachen des aktuellen Rentenwertes deutlich ansteigt.

Perustelut

Der 5,6-fachen des aktuellen Rentenwertes bedeutet seit dem 01.07.2019 einen anrechnungsfreien Mehrbetrag von 178,58€ (Ost) und 185,08€ West pro Kind. Verdient eine verwitwete Mutter oder ein verwitweter Vater jedoch darüber, wird die Hinterbliebenenrente um 40% des Mehrverdienstes gekürzt. In meiner Heimatstadt Wangen im Allgäu kostet eine Kinderbetreuung, die eine Vollzeitberufstätigkeit möglich macht, bei 3-6-jährigen Kindern 246€/Monat (wenn ein Kind im Haus lebt) bzw. 188€ (wenn zwei Kinder im Haus leben). Davon hat das Kind / haben die Kinder noch nichts gegessen, getrunken, keine Kleidung, kein Fahrrad, keine Heizung/Miete oder gar Urlaub gehabt. Die Betreuung für Schulkinder im Hort, die eine Vollzeitberufstätigkeit möglich macht, kostet 109€/Monat (wenn ein Kind im Haus lebt) bzw. 90€ pro Kind (wenn zwei Kinder im Haus leben). Kosten für die Schule und das verpflichtende Mittagesse von 3,30€/Tag (also 66€/Monat pro Kind) kommen noch dazu. Wenn man davon ausgeht, dass ein Kind ab 100.000€ kostet, bis es 18 Jahre alt ist, kostet ein Kind rund 462€ im Monat. Es ist schlicht unmöglich, ein Kind mit 178,58€ (Ost) und 185,08€ West groß zu ziehen. Der Freibetrag ist muss zwingend erhöht werden.

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