Περιοχή: Θουριγγία

Anwendung des Waffenrechts für jagdliche Langwaffen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
7 Υποστηρικτικό 7 σε Θουριγγία

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7 Υποστηρικτικό 7 σε Θουριγγία

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  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Thüringer Landtages.

Προώθηση

Welches Ziel hat die Petition? Umsetzung des Thüringer Jagdrechts - Schalldämpfer für Thüringer Jäger Bis zum 30.09.2019 war im Thüringer Jagdgesetz nach § 29 Abs. 2 Ziff. 4 die Verwendung von Schalldämpfern ausdrücklich verboten. Zum 31.10.2019 ist eine Änderung des Jagdrechts in Kraft getreten, die gemäß § 29 Abs. 4 für bestimmte jagdliche Langwaffen die Verwendung von Schalldämpfern gestattet. Beendigung des rechtswidrigen Verhaltens des Thüringer Innenministeriums

Welche Entscheidung wird beanstandet? Versagungserlass des Thüringer Innenministeriums an die Untere Waffenbehörde auf Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Schalldämpfer für bestimmte jagdlichje Langwaffen

Missachtung des Thüringer Gesetzgebers durch das Thüringer Innenministerium

Wie wird die Petition begründet? Das Thüringer Innenministerium hat lt. Auskunft der für die Erlaubnis zuständigen Unteren Waffenbehörde einen Hinweis erteilt, der die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis untersagt. Dass ein verwaltungsrechtlicher Erlass als Hinweis verschleiert wird, lässt bereits Zweifel an einer ordnungsgemäßen Rechtsanwendung aufkommen. Einzig in einer Veröffentlichung des Thüringer Landesjagdverbandes werden die Gründe für den Versagungserlass benannt. Das Thüringer Innenministerium beruft sich demnach auf Ziff. 8.1.6 WaffVwV und das Urteil des BVerwG vom 28.11.2018 und verweist weiterhin auf eine anstehende waffenrechtliche Änderung durch den Bundesgesetzgeber. Diese Einwendungen sind nicht nachvollziehbar. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Rechtskonforme Anwendung des Waffenrechts bei der Erteilung von Erlaubnissen für Schalldämpfer für bestimmt jagdliche Langwaffen entsprechend dem Bedürfnis nach § 29 Abs. 4 Thüringer Jagdgesetz

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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