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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Einführung eines zentralen Melderegisters für Arbeitnehmer, die in der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind. Dort ist sowohl der Arbeitnehmer, der entleihende Betrieb, der Anfang und das Ende der Beschäftigung sowie der Arbeitsplatz zu erfassen.
Perustelut
Betriebe neigen dazu offene Arbeitsstellen nur mit Leiharbeitnehmer in Rochade zu besetzen.Durch ein zentrales Melderegister erhält man eine Überblick wie lange diese Arbeitnehmer auf eine Arbeitsstelle eingesetzt werden und ob diese einfach durch neue Leiharbeitnehmer ersetzt werden so daß im Endefekt Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, die nur durch Leiharbeitnehmer besetzt werden. Daher ist eine Erfassung der entsprechenden Daten nötig um eventulle Verstöße ahnen zu können.Dazu ist sowohl die persönliche Erfassung der Arbeitnehmerdaten, der Beginn und Ende der Beschäftigung, der entleihende Betrieb und vor allem eine genaue Stellenbeschreibung nötig.
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Vetoomus alkoi:
18.09.2017
Vetoomus päättyy:
09.11.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 20.7.2019
Väittely
wieder irgendein Bürokratiemonster, das Jobs vernichtet. Besser wäre eine Reform des sogen. Kündigungsschutzes.