Reģions: Vācija

Arbeitslohn - Anspruch auf 100 % Erstattung von Spesen für freiberuflich Tätige

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Atbalstošs 33 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, dass freiberuflich Tätige einen gesetzlichen Anspruch auf 100% Erstattung ihrer Spesen haben, und dass diese nicht mit der Bezahlung eines Honorars abgegolten sind.

Pamatojums

Viele Arbeitgeber setzen heute zur Realisierung ihrer Aufträge keine festangestellten Mitarbeiter mehr ein sondern holen sich Subunternehmer in Form von freiberuflichen Mitarbeitern ins Boot. Für diese sind keine Sozialabgaben zu zahlen, werden aber zu den Bedingungen der Auftraggeber beschäftigt. Diese enthalten Vorgaben zur Auftragsumsetzung, Eingliederung in den Betrieb und was sie bereit sind, dem freiberuflichen Mitarbeiter zu bezahlen.Der Verdienst wird in Form eines festen Honorars bezahlt. Viele Arbeitgeber setzen dabei mittlerweile voraus, dass ein Großteil der Spesen mit dem Honorar abgegolten sind. Viele Arbeitgeber erstatten zum Beispiel nur zehn Cent pro gefahrenen Kilometer, dabei liegen die Fahrzeugkosten laut ADAC zwischen 0,30 und 0,69 EUR pro gefahrenen Kilometer. Nicht umsonst fordert daher der ADAC, dass die Spesen für Kilometerkosten auf 0,69 EUR erhöht werden. Die Auftragnehmer bleiben somit bei 85,5 % ihrer Spesen sitzen und haben diese von Ihren Honoraren / Verdiensten zu bezahlen.Honorare sind aber nicht dazu gedacht, um die Spesen damit zu gelten. Ein Honorar ist die Entlohnung und Anerkennung für die Arbeit eines freien Mitarbeiters. Das Honorar ist vergleichbar mit dem Lohn eines Angestellten oder Arbeiter. Kein Bauarbeiter erhält von seinem Arbeitgeber einen Lohn und muss davon noch seine Arbeitsgeräte oder Arbeitsmaterialien bezahlen.Leider greifen diese Einstellungen in vielen Bereichen mittlerweile durch. Im Verlagswesen erhalten zum Beispiel freie Mitarbeiter wie Journalisten oder Fotografen ein Honorar für ihre Publikation, es werden aber die Reisekosten oder technischen Kosten, die mit der Erstellung des Artikels verbunden waren, nicht mehr erstattet. Auch hier diktieren die Verlage die Honorare. Weitere Beispiele lassen sich in der ganzen Arbeitswelt finden und würden hier den Rahmen sprengen.Durch eine gesetzliche Festlegung auf Anspruch der vollen Erstattung aller Spesen und eine genaue Definition des Begriffes Honorar kann der Deutsche Bundestag freiberuflichen Selbstständigen ermöglichen, ihre gesamten Kosten einzuklagen. Bereits heute besteht bei den Gerichten große Unsicherheit. Landgerichte und Arbeitsgerichte haben hier in der Vergangenheit unterschiedliche Entscheidungen getroffen.

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