Erfolg

Arbeitslosengeld - Anspruch nach Auslandsaufenthalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

109 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

109 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitslosengeld auch gezahlt wird, wenn sich der Arbeitslose länger als 12 Monate für Arbeits/Qualifizierungsmaßnahmen im Ausland (auch nicht EU-Länder) aufgehalten hat.

Begründung

Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, welche/r jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt nur dann ALG, wenn er innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in Deutschland beschäftigt war. Unabhängig davon, wie lange eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vor dem Auslandsaufenthalt bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Es sollten Tätigkeiten im Ausland, auch in Nicht-EU Ländern, in die Berechnung der Arbeitslosengeldvoraussetzungen herangezogen werden, da der Arbeitnehmer mit dieser Tätigkeit seine Qualifikation und Sprachkenntnisse für den deutschen Arbeitsmarkt erhöht hat (ohne in der Zeit des Auslandsaufenthaltes dem deutschen Staat Kosten wie ALG, Qualifizierungsmassnahmen etc. zu verursachen !)

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.10.2008
Petition endet: 26.11.2008
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Melanie Spindler

    Arbeitslosengeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.03.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Die Petentin fordert, dass Arbeitslosengeld auch gezahlt wird, wenn sich der
    Arbeitslose länger als 12 Monate für Arbeit/Qualifizierungsmaßnahmen im Ausland
    (auch Nicht-EU-Länder) aufgehalten hat.

    Zur Begründung führt die Petentin im Wesentlichen an, dass die Arbeitnehmer durch
    diese Auslandstätigkeit
    ihre Qualifikation und Fremdsprachenkenntnisse für den
    deutschen Arbeitsmarkt erhöhen würden, ohne in Deutschland an kostenintensiven
    Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung teilzunehmen. Hinsichtlich der
    weiteren... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern