109 Unterschriften
Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitslosengeld auch gezahlt wird, wenn sich der Arbeitslose länger als 12 Monate für Arbeits/Qualifizierungsmaßnahmen im Ausland (auch nicht EU-Länder) aufgehalten hat.
Begründung
Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, welche/r jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt nur dann ALG, wenn er innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in Deutschland beschäftigt war. Unabhängig davon, wie lange eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vor dem Auslandsaufenthalt bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Es sollten Tätigkeiten im Ausland, auch in Nicht-EU Ländern, in die Berechnung der Arbeitslosengeldvoraussetzungen herangezogen werden, da der Arbeitnehmer mit dieser Tätigkeit seine Qualifikation und Sprachkenntnisse für den deutschen Arbeitsmarkt erhöht hat (ohne in der Zeit des Auslandsaufenthaltes dem deutschen Staat Kosten wie ALG, Qualifizierungsmassnahmen etc. zu verursachen !)
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
09.10.2008
Petition endet:
26.11.2008
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Melanie Spindler
Arbeitslosengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.03.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petentin fordert, dass Arbeitslosengeld auch gezahlt wird, wenn sich der
Arbeitslose länger als 12 Monate für Arbeit/Qualifizierungsmaßnahmen im Ausland
(auch Nicht-EU-Länder) aufgehalten hat.
Zur Begründung führt die Petentin im Wesentlichen an, dass die Arbeitnehmer durch
diese Auslandstätigkeit
ihre Qualifikation und Fremdsprachenkenntnisse für den
deutschen Arbeitsmarkt erhöhen würden, ohne in Deutschland an kostenintensiven
Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung teilzunehmen. Hinsichtlich der
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.