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Petitsiooni ei rahuldatud
See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.
Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Bereich Sozialgesetzbuch II, sprich Arbeitslosigkeit/Hartz IV, eine neue Regelung, Erklärung siehe unten, bei Langzeitarbeitslosen eingeführt wird, um entsprechend Gelder einzusparen oder andersweitig - sinnvoller nutzen zu können.Auftrennung der Langzeitarbeitslosen in vermittelbar und unvermittelbar. Dabei geht es um die örtlichen Gegebenheiten, die Motivation, Lernbereitschaft, den Willen zur Arbeitsleistung, das Alter und den Bildungsstand.
Selgitus
Es sollte vermieden werden, dass teils Millionen von Euro in willige/unwillige Menschen investiert werden, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage Maßnahmen "aufgedrückt" bekommen, die für die berufliche Weiterentwicklung keinerlei Nutzen bringen.Beispiel: 5 Jahre Arbeitslosigkeit und man erhält jedes Jahr eine "Weiterbildungs-Maßnahme", bei der man lernt, wie man eine Bewerbung schreibt. Teilweise dauern diese Maßnahmen mehrere Monate, die darin bestehen 1 Lebenslauf, 1 Bewerbungsfoto, 1 Musteranschreiben zu erstellen und sich dann dem örtlichen Telefonbuch A-Z zu widmen. Bedeutet diese Maßnahmen können binnen einer Woche abgeschlossen sein, ebenso unnötig diese jährlich stattfinden zu lassen, zumal diese erhebliche Kosten verursachen und dahingehend keinen Nutzen haben, außer die Arbeitslosenstatistik zu schönigen.Ziel: Streichung aller Maßnahmen, die für den Betroffenen keinen erkennbaren Nutzen bringen.Ziel: Hoffnungslose Fälle generell von derartigen Maßnahmen zu befreien, um Steuergelder einzusparen.Ziel: Maßnahmen/Weiterbewilligungen NUR nach Antrag des Arbeitslosen (dann melden sich auch nur diejenigen, die wirklich wollen und motiviert sind)
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Petitsioon algas:
05.01.2017
Petitsioon lõpeb:
20.07.2017
Piirkond :
Saksamaa
teema:
uudised
-
Pet 4-18-11-81503-038995 Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer Aufteilung von langzeitarbeitslosen
Leistungsbeziehern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II) in vermittelbare und nicht vermittelbare Personen gefordert.
Dabei sollen Kritieren wie örtliche Gegebenheiten, Motivation, Lernbereitschaft, Alter,
Bildungsstand und Arbeitswille beachtet werden. Die Unterscheidung soll dazu
dienen, die im Rahmen des SGB II zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoller
einzusetzen, indem Leistungen... Edasi