Arbeitslosengeld II - Erhöhung des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
330 Unterstützende 330 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

330 Unterstützende 330 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Erhöhung des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gefordert.

Begründung

Trotz neuer Bewertungsgrundlagen: Hartz IV Regelsätze werden nicht erhöhtDie Höhe der Hartz IV Regelsätze hängt von speziellen Erhebungen ab. Diese werden alle 5 Jahre durch das Statistische Bundesamt durchgeführt. 60.000 Haushalte werden über drei Monate hinweg genau beobachtet. Dabei wird notiert, was diese ausgeben. Rund 200 Positionen sind in dieser Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorgesehen. Darunter befinden sich Ausgaben für Waschmittel, Essen und Trinken oder Telefongebühren. Die Berechnungsgrundlagen werden seit je her als zu ungenau kritisiert. Es werden nämlich Maßstäbe angesetzt, die den Regelsatz künstlich herunter rechnen. Veraltete Berechnungsdaten, obwohl neue vorliegenSo weit, so gut oder schlecht. Nun beruhen die derzeitigen Sätze auf der Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2008, obwohl es bereits 2013 eine neue Auswertung gab. Diese Daten wurden bis heute ausgerechnet. Das Bundesamt hat die Ergebnisse nun vorgelegt. Darin enthalten wären umfangreiche Erhöhungen der Hartz IV Regelbedarfe. Diese müssten eigentlich in die Neuermittlung der Sätze 2016 einfließen. Doch die Bundesregierung weigert sich dies zu tun. Wenn überhaupt wird mit einer grundlegenden Neuberechnung im Jahre 2017 gerechnet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung handelt hierbei jedoch höchst rechtswidrig. Denn im Sozialgesetzbuch XII heißt es: "Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt."Neue Regelbedarfe werden zurückgehaltenDoch das Bundesarbeitsministerium hält dagegen. Der Gesetzgeber habe immerhin nicht vorgegeben, wie schnell diese Anpassung dauern solle. Eine Sprecherin sagte: „Zunächst werden die Ergebnisse der EVS geprüft und eine neue Sonderauswertungen in Auftrag gegeben“. Und das dauert. Frühstens sei mit einer Erhöhung im Januar 2017 zu rechnen. Obwohl höhere Regelbedarfe bereits ermittelt sind, sollen keine rückwirkende Zahlungen passieren. So spart die Bundesarbeitsministerium mal wieder mit einem Trick bei den Ärmsten dieser Gesellschaft. Und das, obwohl bereits massive Unterdeckungen beispielsweise bei den Stromkosten stattfinden und immer mehr Haushalten der Strom abgeklemmt wird, weil Viele die Kosten einfach nicht mehr begleichen können. So werden die Menschen massiv in Existenzkriesen gestürzt. Der Weg aus der Erwerbslosigkeit wird so um so schwieriger. (sb)

Link zur Petition

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