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Keräys valmis
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Härtefallregelung für den Einsatz der Altersvorsorge als Vermögensverwertung bei Arbeitslosengeld II-Bezug für bestimmte Personengruppen gefordert.
Perustelut
Wünschenswert wäre eine Regelung, in der das angesammelte Vermögen in z.B. Riesterverträgen und Lebensversicherungen nicht auf das verwertbare Vermögen beim Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts angerechnet wird.Denn letztendlich sollte dieses Vermögen in der Rentenzeit verbraucht werden.Als besondere Härtewird der Einsatz dieses Vermögens für Menschen zwischen dem 53. und 60. Lebensjahr,die mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig tätig waren, eineBehinderung und / oder eine chronische Erkrankung haben, empfunden. Hier wirddurch das Gesetz die Angst vor Altersarmut gefördert und auch Altersarmuterreicht.Die o.g. Menschenstehen dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung. Es gestaltet sich jedoch für sieals schwierig, wieder eine adäquate, sozialversicherungspflichtige Arbeit odergeförderte Maßnahme, die o.g. Verlust der Altersvorsorge ausgleicht,aufzunehmen.Der Freibetrag beiALG II ( 150,-€ pro Lebensjahr plus 750,-€ ) erscheint für den Einsatz alsAltersvorsorge und Bekämpfung von Altersarmut als ungeeignet und wird von denMenschen eher als Überbrückungsgeld bis zum Erreichen des tatsächlichenRegelsatzes der Grundsicherung empfunden.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
26.04.2018
Vetoomus päättyy:
20.06.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan