Alueella: Saksa

Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von privater Altersvorsorge bei Bezug von ALG II-Leistungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Tukeva 18 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass auch eine private Altersvorsorge beim Eintritt von ALG II-Leistungen nicht als verwertbares Vermögen, sondern als Altersvorsorge anerkannt wird.

Perustelut

Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass beim Eintritt in ALG 2 zunächst das eigene, verwertbare Vermögen aufgebraucht werden muss. Dies schließt alles Vermögen ein, auf das zugegriffen werden kann, und das durch den Zugriff keinen erheblichen Wertverlust erleidet. Dazu gehört leider auch jegliche Form der privaten Altersvorsorge, insofern ein Zugriff nicht vollständig ausgeschlossen wird (Verwertungsausschluss). Das mag zur Zeit als Harz4 eingeführt wurde noch sinnig gewesen sein, aber in Zeiten von Banken- und sogar Staatspleiten stellt ein Verwertungsausschluss über oft mehr als 30 Jahre ein unzumutbares Risiko dar. Die Alternative, die Altersvorsorge komplett zu beenden, sollte ebenfalls nicht zumutbar sein.Eine Altersvorsorge muss primär sicher angelegt sein, da es sich hierbei um eine Vermögensanlage über einen sehr langen Zeitraum handelt. Anbieter stellen hierzu verschiedene Möglichkeiten bereit, vor allem ist aber seit der Bankenkrise 2012 die Möglichkeit sein Geld im schlimmsten Fall bewegen zu können ein wichtiger Faktor für das Vertrauen der Kunden geworden. Oft sind solche Verträge sogar so gestaltet, dass ein Verwertungsausschluss überhaupt nicht sinnvoll angeboten werden kann. Dies zwingt allerdings jeden, der auch nur einen Tag ALG 2 beziehen muss dazu seine Altersvorsorge - egal wie lukrativ, sicher oder sinnvoll sie ist - umgehend aufzulösen.Dadurch wird der Bürger motiviert erst gar keine Altersvorsorge anzulegen, denn diese ist entweder höchst unsicher da nicht beweglich, oder höchst unsicher, da sie bei einem Arbeitsverlust aufgelöst werden muss. So können sich Bürger mit bereits schlechten Einkommensverhältnissen nicht sinnvoll für die Zukunft absichern, Zuschüsse zur Rente werden dadurch häufiger notwendig als es der Fall sein sollte.Der Gesetzgeber begründet die aktuelle Rechtsprechung u.A. damit, dass so kein Geld am Staat vorbei geschmuggelt werden kann. Allerdings ist es dem Staat bisher nicht gelungen solche die Vermögen verheimlichen wollen auch vollständig zu erkennen, und es ist unwahrscheinlich, dass dies auch jemals gelingt. Somit stellt die aktuelle Regelung lediglich eine unzumutbare Benachteiligung für die ehrlichen Bürger dar, hilft aber nicht gegen das eigentliche Problem und sollte daher zum Wohle der Allgemeinheit und zur Bekämpfung der Altersarmut geändert werden.

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