Arbeitslosengeld II - Kosten für den Haushaltsstrom

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.627 Unterstützende 1.627 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

1.627 Unterstützende 1.627 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,das im SGB II und im SGB XII bei den Kosten der Unterkunft auch die Kosten für den Haushaltsstrom aufgenommen werden.

Begründung

Die Stromarmut nimmt immer mehr zu.Viele Bezieher von Grundsicherungsleistungen können sich den Strom nichtmehr leisten.Da nützen auch keine Prepaidzähler o.ä., denn woher soll das Geld kommen.Im Gegenzug werden immer mehr Energieintensive Unternehmen priviligiert und so die kosten auf die Privaten Haushalte abgewält.Der Deutsche Bundestag möge daher beschliessen, das umgehend Strom in voller Höhe als Kosten der Unterkunft durch die Träger der Grundsicherung zu berücksichtigen ist.Jede Stromsperre ist Unrecht,. Wir müssen dagegen etwas unternehmen. Und als einziges Mittel sehe ich hier die überfällige Änderung der SGBII und SGBXII Regelungen.Bitte handeln Sie einmal zum Wohle des Volkes und ändern Sie die Gesetze umgehend.

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