Kraj : Německo
 

Arbeitsrecht - Recht auf Arbeit

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Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Zahájena 2017
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Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

Petice je adresována: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge ein Recht auf Arbeit beschließen. Jeder Erwachsene (ggf. ab 28 Jahren) hat das Recht auf eine angemessene Halbtagstätigkeit mit Vergütung entsprechend seiner Qualifikation von mindestens 20 h pro Woche bzw. 80 h im Monat. Ausgehend von 1.000,- € monatliches Mindesteinkommen, bedeutet das wie folgt:Ungelernt: 12,50 € / h = 1.000 € mtl.Facharbeiter: 15 € / h = 1.200 € mtl.Meister / BA / FH: 17,50 € / h = 1.400 € mtl. Uni / Dipl./ MA: 20,- € = 1.600 € mtl.

Odůvodnění

In Deutschland existiert ein Durchschnittseinkommen von rund 3.700 €. Dennoch haben viele Menschen nicht einmal ein Drittel dieses Geldes zur Verfügung und betteln mitunter jahrelang um Arbeit. Nicht wenige haben schäbige Arbeitsverhältnisse, schlecht bezahlt, sinnlos oder erniedrigend, um einer Beantragung von Sozialleistungen bei Behörden zu entgehen. Diese werden von vielen Menschen als noch oder ebenso erniedrigend empfunden. Zudem entsteht dort viel sinnlose Arbeit durch Anträge, Formulare, Belege... Jede Kommune hat wichtige Aufgaben zu erfüllen:a) im technisch-wirtschaftlich-organisatorischen Bereichb) im sozialen Bereich (Kita bis Altenpflege)c) im kulturellen und UmweltbereichViele Menschen würden hier gern tätig werden und gute, sinnvolle Arbeiten erledigen, vorausgesetzt angemessen bezahlt. Zudem würde es viele Menschen sozial integrieren und sie in die Pflege / Erhalt ihrer Städte und Gemeinden einbeziehen. Etliche Sozialleistungen könnten maßgeblich reduziert oder ganz eingespart werden. Viele Menschen würden sowohl sicherer als auch glücklicher und zufriedener leben können.

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Informace o petici

Petice byla zahájena: 12. 09. 2017
Sbírka končí: 05. 12. 2017
Kraj : Německo
kategorie :  

zprávy

  • Pet 4-18-11-800-045900 Arbeitsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein Recht auf Arbeit gefordert.

    Im Einzelnen wird unter anderem vorgeschlagen, jeder Erwachsene
    (ggf. ab 28 Jahren) solle das Recht auf eine angemessene Halbtagstätigkeit mit
    Vergütung entsprechend seiner Qualifikation von mindestens 20 Stunden pro Woche
    bzw. 80 Stunden im Monat erhalten. Ausgehend von einem monatlichem
    Mindesteinkommen in Höhe von 1.000 € könne das im Einzelnen bedeuten:

    Ungelernt: 12,50 Euro / Stunde = 1.000 Euro monatlich,

    Facharbeiter: 15 Euro / Stunde = 1.200 Euro monatlich,

    Meister / Bachelor / Fachhochschule: 17,50 Euro / Stunde = 1.400 Euro monatlich,

    Universität/ Diplom / Master: 20,- Euro / Stunde = 1.600 Euro monatlich.

    Zur Begründung wird unter anderem darauf hingewiesen, in Deutschland belaufe sich
    das Durchschnittseinkommen auf rund 3.700 Euro. Viele Menschen hätten jedoch
    nicht einmal ein Drittel dieses Betrages zur Verfügung und würden unter Umständen
    jahrelang um Arbeit „betteln“ müssen. Viele Arbeitsverhältnisse seien schlecht bezahlt,
    sinnlos oder erniedrigend. Es wird deshalb angeregt, diese Menschen können
    entweder im technischen / wirtschaftlichen / organisatorischen, im sozialen Bereich
    oder aber im kulturellen sowie im Umweltbereich eingesetzt werden. Hierdurch
    könnten viele Sozialleistungen eingespart werden und die Menschen würden zudem
    sicherer und glücklicher leben.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt wurde. Sie wurde von 64 Mitzeichnern unterstützt
    und es gingen 24 Diskussionsbeiträge zu dem Anliegen ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
    kann.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

    Nach Überzeugung des Petitionsausschusses wäre das mit der Petition geforderte
    „Recht auf Arbeit“ mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft, der
    Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland, kaum vereinbar.

    Die Umsetzung eines solchen Rechts auf Arbeit wäre wohl nur denkbar durch
    Einführung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs gegen Hoheitsträger, stets neue
    Arbeitsplätze bereits zu stellen. Dies wäre nach Überzeugung des
    Petitionsausschusses jedoch weder praktikabel noch sachgerecht. Bei der Schaffung
    von Arbeitsplätzen der öffentlichen Verwaltung müssen nicht nur Personen ausgewählt
    und eingestellt, sondern auch aus Haushaltsmitteln bezahlt und mit angemessenen
    Arbeitsbedingungen (z. B. Räumen) ausgestattet werden. Die damit erforderlichen
    politischen Verteilungsentscheidung sind aber nach dem Kompetenzgefüge des
    Grundgesetzes durch den Gesetzgeber und bei den Kommunen durch diese selbst in
    Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltung zu treffen.

    Im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft ist es wenn überhaupt denkbar, das
    politische Ziel zu verfolgen, beschäftigungsfreundliche Rahmenbedingungen zu
    setzen. In diesem Sinne führt das Gesetz zur Förderung der Stabilität des Wachstums
    der Wirtschaft (StabG) in § 1 aus, dass Bund und Länder im Rahmen der
    marktwirtschaftlichen Ordnung unter anderem dem Ziel verpflichtet sind, zu einem
    hohen Beschäftigungsstand beizutragen. Dies gilt im Grundsatz auch für Arbeitsplätze,
    die im öffentlichen Sektor oder im sozialen Bereich bereitgestellt werden sollen.

    Aus den dargelegten Gründen vermag der Petitionsausschuss das mit der Petition
    verfolgte Anliegen nicht zu unterstützen und empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

rozprava

und für sich das in der Petition genannte Einkommen erwirtschaften und das ist gut so. Zur Stärkung Selbständiger wünschte mir drastische Vereinfachung des Steuerrrechts und Senkung der Steuern und Abgaben. Im Gegenzug könnte man auch Leistungen der sozialen Hängematte absenken, vor allem bei Leuten, die sich langfristig in Sozialleistungen einrichten. Eine Umstellung auf Sachleistungen (z.B. Bons für die TAFEL anstelle Geld) wäre da sinnvoll.

Zatím žádný argument CONTRA.

Pomozte posílit občanskou účast. Chceme, aby vaše obavy byly vyslyšeny a zůstaly nezávislé.

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