Reģions: Vācija

Arbeitsverträge der Tarifbeschäftigten des Bundes - Änderung des Stellenplans des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Atbalstošs 20 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

20 Atbalstošs 20 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, den Stellenplan des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu ändern. Die befristeten Arbeitsverhältnisse sollen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Befristungen sollen nur in besonderen Einzelfällen zulässig sein.

Pamatojums

Die Mitarbeiter des BaMF haben in der Krisenzeit Großartiges geleistet und sind im Laufe ihrer Tätigkeit zu qualifizierten Kräften in ihrem Bereich geworden. Es hat lange Zeit und viel Engagement in Anspruch genommen, die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Einerseits ist seitens des Ministeriums des Innern keinerlei soziale Verantwortung und/oder Dankbarkeit für die herausragenden Leistungen der Mitarbeiter zu erkennen, andererseits ist der "Austausch" der erfahrenen Mitarbeiter gegen neue Unerfahrene sehr gefährlich. Die Abarbeitung der alten Fälle ist noch nicht abgeschlossen, die Integration hängt an vielen Stellen und ein erneuter Anstieg der Flüchtlingszahlen würde ein erneutes Chaos garantieren. Die Einarbeitung neuer Kollegen bindet auch erfahrenes Personal, was die Behörde zusätzlich bremsen würde.Haushaltstechnisch ist durch weitere Befristungen kurzfristig auch keine finanzielle Entlastung zu erwarten. Das BaMF sollte über eine vernünftige Personaldecke verfügen. Nur so kann das Bundesamt den Faden der negativen Schlagzeilen zerschneiden und soziale Verantwortung zeigen.

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Jaunumi

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Dafür benötigt es keine unbefristete Beschäftigung. Falls künftig wieder Neubedarf an MA besteht, können sich Interessenten dann immer noch bewerben. Das darf jedoch kein Grund sein dauerhaft Gelder vom Steuerzahler einzufordern, für Leute die zwischenzeitlich nicht für notwendige Aufgaben benötigt werden.

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