Περιοχή: Γερμανία

Arbeitsvertragsrecht - Verpflichtende Aufnahme von Regelungen zu Überstunden in Arbeitsverträgen

Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
191 Υποστηρικτικό 191 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

191 Υποστηρικτικό 191 σε Γερμανία

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  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Προώθηση

Mit der Petition wird gefordert, dass in den Arbeitsverträgen verpflichtend aufgenommen werden muss, wie mit Überstunden zu verfahren ist (Zeitausgleich oder Vergütung). Ebenso das explizite Verbot des Passus "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" und eine Meldemöglichkeit und Sanktionierung von Arbeitgebern, die dagegen verstoßen. Bereits bestehende Arbeitsverträge, die keine Regelung enthalten, sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

Αιτιολόγηση

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es viele Betriebe gibt, die in Ihren Arbeitsverträgen keine Regelungen zu Überstunden festhalten. I.d.R. sollten in diesem Fall dann die Überstunden ausbezahlt werden, was allerdings, wenn keine Zeiterfassung vorhanden ist, nicht passiert. Arbeitgeber sollen dazu verpflichtet werden, eine Regelung in den Arbeitsvertrag mit aufzunehmen, die das Bezahlen oder aber den Freizeitausgleich regelt, eine Zeiterfassung sollte in größeren Betrieben, ab bestimmter Anzahl Mitarbeiter, ebenfalls vorgeschrieben werden. Der Freizeitausgleich sollte auch so definiert sein, dass die Überstunden gesammelt und z.B. auch tageweise genommen werden können.Weiter soll die Anwendung des Passus "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" explizit verboten werden, da dieser Passus in der Regel unwirksam ist, dies aber dennoch viele Arbeitgeber ausnutzen. Arbeitgeber, die diese Regeln nicht einhalten, sollen (nach Meldung) durch die zuständigen Arbeitsagenturen sanktioniert werden. Die Arbeitsagenturen sollen zur Geheimhaltung der Daten des Melders verpflichtet werden, dass der Melder nichts durch den Arbeitgeber zu befürchten hat. Ich kenne viele Arbeitnehmer, die aus Betrieben mit dieser Situation kommen, die damit unzufrieden sind. Die Arbeitgeber ändern i.d.R. aber nichts, wenn man sie darauf anspricht. In meinem näheren Umfeld gibt es einen Unternehmer, der die Überstunden explizit in den Verträgen nach den Wünschen des Arbeitnehmers geregelt hat. Seine Mitarbeiter sind zufrieden, motiviert, haben keine Probleme damit, Überstunden zu machen. Das Unternehmen ist leistungsfähig, erfolgreich und schreibt seit Jahren (seit dieser Änderung!!) durchweg gute Zahlen. Tarifverträge sind außen vor, da hier i.d.R. Regelungen enthalten sind.

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