Რეგიონი: Გერმანია
 

Arzneimittelwesen - Fachgerechte Entsorgung aller nicht verabreichten Schweinegrippe-Impfdosen

Მომჩივანი საჯარო არ არის
Პეტიცია მიმართულია
Deutschen Bundestag

323 ხელმოწერები

Შუამდგომლობა არ დაკმაყოფილდა

323 ხელმოწერები

Შუამდგომლობა არ დაკმაყოფილდა

  1. Დაიწყო 2009
  2. Კოლექცია დასრულდა
  3. Წარდგენილია
  4. Დიალოგი
  5. Დასრულებულია

ეს არის ონლაინ პეტიცია des Deutschen Bundestags.

პეტიცია მიმართულია: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle nicht verabreichten Schweinegrippe-Impfdosen in Deutschland fachgerecht zu entsorgen.

მიზეზი

Aus ethischen Gründen ist der Verkauf oder auch die kostenlose Weitergabe der für uns Deutschen hergestellten und von uns abgelehnten Schweinegrippe-Impfstoffe nicht zu verantworten. Die Impfstoffe werden von Ärzten, unabhängigen Wissenschaftlern und dem Großteil mündiger Bürger vor allem wegen der toxischen Eigenschaften durch die Inhaltsstoffe Quecksilber, Aluminiumverbindungen, Formaldehyd, Nanopartikel, Antibiotika und anderen und den nicht nachgewiesenen Nutzen abgelehnt. Diese Impfstoffe nun in Menschen anderer Länder zu "entsorgen" widerspricht jeder christlichen und ethischen Grundeinstellung. Menschen in Entwicklungsländern vertrauen rein auf unsere Nächstenliebe und haben keine Möglichkeit sich über Internet oder Vorträge über alle wichtigen Fakten zur freien Impfentscheidung zu informieren. Hinzu kommt, dass doch gerade in Entwicklungsländern sog. Immunerkrankungen weit verbreitet sind und immer mehr Ärzte und Wissenschaftler weisen darauf hin, dass Impfungen das Immunsystem schwächen.

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ინფორმაცია პეტიციის შესახებ

პეტიცია დაიწყო: 09.12.2009
კოლექცია მთავრდება: 01.02.2010
Რეგიონი: Გერმანია
კატეგორია:  

სიახლეები

  • Thomas Bezler

    Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, alle nicht verabreichten Schweinegrippe-Impfdosen in
    Deutschland fachgerecht zu entsorgen.

    Der Petition liegt die Annahme zugrunde, Impfstoffe gegen die sog. Schweinegrippe
    würden gesundheitsschädigende, ja sogar "toxische" Eigenschaften aufweisen. Ent-
    halten seien unter anderem Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Aluminiumverbindungen,
    Formaldehyd, Nanopartikel, Antibiotika und andere schädliche Substanzen. Aus die-
    sem Grunde sei es ethisch nicht vertretbar, übrig gebliebene Impfstoffe zu verkaufen
    oder an Dritte kostenlos weiterzugeben.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 323 Mitzeichnern unterstützt
    wird und zu 57 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
    menfassen:

    Der Petitionsausschuss kann das Anliegen nicht unterstützen, weil er insbesondere
    die Annahme des Petenten, die Impfstoffe gegen die sog. Schweinegrippe seien
    gesundheitsschädigend, ausdrücklich nicht teilt.

    Sämtliche Impfstoffe sind von der EU-Kommission bzw. dem Paul-Ehrlich-Institut
    (PEI) zugelassen und entsprechen damit den strengen Anforderungen des europäi-
    schen und des deutschen Arzneimittelrechtes an die pharmazeutische Qualität,
    W irksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen.

    Soweit der Petent darauf hinweist, die Impfstoffe enthielten giftige Substanzen, weist
    der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

    Der Impfstoff Pandemrix® enthält in der Tat geringe Mengen des quecksilberhaltigen
    Konservierungsmittels Thiomersal. Thiomersal sorgt dafür, dass der Impfstoff auch
    nach Anbruch vor einer Verunreinigung durch Bakterien geschützt ist und deshalb
    bis zu 24 Stunden nach Anbruch verwendet werden kann. Allerdings ist die in
    Pandemrix® enthaltene Menge an Quecksilber nachweislich absolut unbedenklich.

    Nachdem die Behauptung des Petenten, die Impfstoffe seien gesundheitsschädi-
    gend, nach Überzeugung des Petitionsausschusses nicht zutreffend ist, ist auch die
    daraus gezogene Forderung, den Impfstoff nicht weiterzugeben, sachlich nicht be-
    gründbar. Im Gegenteil: es wäre sogar ethisch nicht vertretbar, überzählige Impf-
    stoffe zu vernichten. Vielmehr ist es ethisch angezeigt, Impfstoffe hilfebedürftigen
    Ländern, wie z. B. Entwicklungsländern, zur Verfügung zu stellen. Nach Kenntnis
    des Petitionsausschusses sind bereits geleistete Spenden sehr willkommen ge-
    wesen.

    Nach alledem kann das Anliegen nicht unterstützt werden.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

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