Regionas: Vokietija
 

Arzneimittelwesen - Fachgerechte Entsorgung aller nicht verabreichten Schweinegrippe-Impfdosen

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Peticija adresuota
Deutschen Bundestag

323 parašai

Peticija nebuvo patenkinta

323 parašai

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2009
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai yra internetinė peticija des Deutschen Bundestags.

naujienos

2017-06-08 07:01

Thomas Bezler

Arzneimittelwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, alle nicht verabreichten Schweinegrippe-Impfdosen in
Deutschland fachgerecht zu entsorgen.

Der Petition liegt die Annahme zugrunde, Impfstoffe gegen die sog. Schweinegrippe
würden gesundheitsschädigende, ja sogar "toxische" Eigenschaften aufweisen. Ent-
halten seien unter anderem Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Aluminiumverbindungen,
Formaldehyd, Nanopartikel, Antibiotika und andere schädliche Substanzen. Aus die-
sem Grunde sei es ethisch nicht vertretbar, übrig gebliebene Impfstoffe zu verkaufen
oder an Dritte kostenlos weiterzugeben.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 323 Mitzeichnern unterstützt
wird und zu 57 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
menfassen:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen nicht unterstützen, weil er insbesondere
die Annahme des Petenten, die Impfstoffe gegen die sog. Schweinegrippe seien
gesundheitsschädigend, ausdrücklich nicht teilt.

Sämtliche Impfstoffe sind von der EU-Kommission bzw. dem Paul-Ehrlich-Institut
(PEI) zugelassen und entsprechen damit den strengen Anforderungen des europäi-
schen und des deutschen Arzneimittelrechtes an die pharmazeutische Qualität,
W irksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen.

Soweit der Petent darauf hinweist, die Impfstoffe enthielten giftige Substanzen, weist
der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

Der Impfstoff Pandemrix® enthält in der Tat geringe Mengen des quecksilberhaltigen
Konservierungsmittels Thiomersal. Thiomersal sorgt dafür, dass der Impfstoff auch
nach Anbruch vor einer Verunreinigung durch Bakterien geschützt ist und deshalb
bis zu 24 Stunden nach Anbruch verwendet werden kann. Allerdings ist die in
Pandemrix® enthaltene Menge an Quecksilber nachweislich absolut unbedenklich.

Nachdem die Behauptung des Petenten, die Impfstoffe seien gesundheitsschädi-
gend, nach Überzeugung des Petitionsausschusses nicht zutreffend ist, ist auch die
daraus gezogene Forderung, den Impfstoff nicht weiterzugeben, sachlich nicht be-
gründbar. Im Gegenteil: es wäre sogar ethisch nicht vertretbar, überzählige Impf-
stoffe zu vernichten. Vielmehr ist es ethisch angezeigt, Impfstoffe hilfebedürftigen
Ländern, wie z. B. Entwicklungsländern, zur Verfügung zu stellen. Nach Kenntnis
des Petitionsausschusses sind bereits geleistete Spenden sehr willkommen ge-
wesen.

Nach alledem kann das Anliegen nicht unterstützt werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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