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Arzneimittelwesen - Patientenalter und Neue Fluorchinolone/Warnungen auf Beipackzetteln

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  1. Algatatud 2017
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Patientenalter und Neue Fluorchinolone, Warnungen auf BeipackzettelnDer Deutsche Bundestag möge bei der zuständigen Stelle (v.a. BfArM) anregen, dass Hersteller von allen Medikamenten, die „Neue Fluorchinolone“ (wie Lexofloxacin, Ciprofloxacin) enthalten, auf den einschlägigen Beipackzetteln die Warnung ausweisen, dass die Applikation dieser Medikamente bei Patienten im Alter >60 Jahren besondere Vorsicht erfordert.

Selgitus

Der Hinweis, daß die Applikation von Medikamenten, die „Neue Fluorchinolone“ (im folgenden NF) enthalten, bei Patienten im Alter >60 Jahren bzw. >65 Jahren besondere Vorsicht erfordert, ist auf Beipackzetteln einiger einschlägiger Produkte, vorhanden. Auf die diesen Warnungen zugrundeliegende fachliche Expertise wird insoweit verwiesen.Das Petitum ist auf einen Schwellenwert von 60 Jahren angelegt, was sich in den entsprechenden Warnungen der US-amerikanischen Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde zum Wirkstoff Levofloxacin begründet. Dort heißt es u. a., dass die Nebenwirkung auch schon bein geringerem Alter (als wie bei über 60-jährigen Personen) eintreten kann.Der Grund des Petitiums liegt umso mehr darin, dass diese Warnungen wie v.g. vereinzelt, aber nicht durchgehend auf den Beipackzetteln aller einschlägigen Medikamente, die NF enthalten, ausgewiesen sind. Obwohl es darauf dem Grunde nach nicht darauf ankommt, bleibt zudem das Problem der Patientenaufklärung anzusprechen. Diese erfolgt hinsichtlich persistenter Folgeerscheinungen nachhaltig wirksamer Nebenwirkungen von NF (bis hin zu Sehnenrissen) und deren Förderung durch entsprechende, auch altersbedingte, Konstitutionen von Patienten, in der Praxis nur unzureichend. Sie zählt offensichtlich nicht nicht zu den ärztlichen (und ggf. pharmakologischen) „Routinehinweisen“ z. B. analog der Hinweise auf mögliche Nierenschäden bei Überdosierung bestimmter Schmerzmittel. Bestehende „Rote Hand Briefe“ ersetzen diese lückenlos erforderliche (aber eher in gegenteiligem Maße praktizierte) Aufklärung von Patienten nicht.

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