Რეგიონი: Გერმანია
 

Aufenthaltsrecht - Besonderer Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern

Მომჩივანი საჯარო არ არის
Პეტიცია მიმართულია
Deutschen Bundestag

213 ხელმოწერები

Პეტიცია დაიხურა

213 ხელმოწერები

Პეტიცია დაიხურა

  1. Დაიწყო 2012
  2. Კოლექცია დასრულდა
  3. Წარდგენილია
  4. Დიალოგი
  5. Დასრულებულია

ეს არის ონლაინ პეტიცია des Deutschen Bundestags.

პეტიცია მიმართულია: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge einen Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern von deuerhaft in Deutschland lebenden volljährigen Ausländern beschließen.

მიზეზი

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes Artikel 6. Aus diesem Grund sieht das Aufenthaltsgesetz in den §§27-36 Möglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis für nicht-deutsche Partner und minderjährige nicht-deutsche Kinder von Deutschen und in Deutschland lebenden nicht-Deutschen sowie nicht-deutschen Eltern von minderjährigen deutschen Kindern vor (sogenannter "Familiennachzug"). Demgegenüber existiert derzeit keine Regelung für den Nachzug von nicht-deutschen Eltern zu erwachsenen Deutschen oder in Deutschland lebenden nicht-Deutschen. Viele Ausländer haben in Deutschland eine dauerhafte Heimat gefunden, sind mit Deutschland zT. durch deutsche Ehepartner und Kinder eng verbunden, haben nicht selten sogar die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und ihre alte Staatsbürgerschaft abgelegt. (11,46% der Eheschließung in D in 2010 waren binational, 12,3% der in D 2010 geborenen Kinder wurden in binationale Beziehungen geboren) Für diese Gruppe Menschen ist es fast unmöglich, die familiären und beruflichen Verpflichtungen und Bindungen in Deutschland zu erfüllen, sich gleichzeitig aber auch um ihre älter werdenden Eltern im Ursprungsland zu kümmern. Bislang können die Eltern maximal 90 Tage (Besuchervisum) nach Deutschland zu Besuch kommen, Ausnahmen sind nur extrem selten bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich. Mit dieser Petition wird die Einrichtung eines besonderen Aufenthaltstitels für nicht-deutsche Eltern gefordert. Um möglichen Schaden für die Sozialgemeinschaft abzuwenden, sollte dieser Titel an eine Reihe Bedingungen geknüpft werden: - die Person, zu dem der Nachzug erfolgt (das "Kind"), sollte über einen dauerhaften Aufenthalt verfügen (Niederlassungserlaubnis) oder über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen; der Lebensunterhalt sollte gesichert sein - der Nachziehende ("Elternteil") sollte das Rentenalter erreicht haben (Ausnahmen denkbar in besonderen Fällen, zB. Erwerbsunfähigkeit) - der Lebensunterhalt des Nachziehenden muss aus eigenen Mitteln (Ersparnisse, Rente o.ä.) oder aus Mitteln des Einladenden gesichert sein, eine Inanspruchnahme der Sozialkassen darf nicht erfolgen, sollte vielmehr die Beendigung des Aufenthaltes zur Folge haben - eine private Krankenversicherung muss vorhanden sein, die mindestens im Umfang der GKV leistet; eine Privathaftpflichtversicherung muss vorhanden sein - eine Arbeitserlaubnis kann dem Nachziehenden nicht erteilt werden - der Titel sollte in Form einer zeitbegrenzten AE erteilt werden, wobei eine Prüfung des Fortbestehens der Erfüllung der Bedingungen spätestens alle 2 Jahren erfolgen sollte - Zeiten des Aufenthaltes mit diesem Titel zählen nicht zum Erwerb eines Anspruchs eines höherwertigen Aufenthaltstitels (also nicht für eine Niederlassungserlaubnis oder gar eine Einbürgerung)

პეტიციის გაზიარება

სურათი QR კოდით

მოსახსნელი ფურცელი QR კოდით

ჩამოტვირთვა (PDF)

ინფორმაცია პეტიციის შესახებ

პეტიცია დაიწყო: 24.01.2012
კოლექცია მთავრდება: 07.03.2012
Რეგიონი: Გერმანია
კატეგორია:  

სიახლეები

  • Pet 1-17-06-26-033045Aufenthaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern - als
    Material zu überweisen, soweit es um die Einführung einer Härtefallregelung im
    Aufenthaltsrecht für Eltern von deutschen Staatsbürgern geht, die in ihrem
    Heimatland zu vereinsamen drohen und deren Lebensunterhalt und
    Krankenversicherung gesichert sind,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, einen Aufenthaltstitel für Eltern von dauerhaft in
    Deutschland lebenden volljährigen Ausländern zu schaffen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Familie
    unter dem besonderen Schutz von Artikel 6 Grundgesetz (GG) stehe, die §§ 27 bis
    36 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aber bislang nur den Familiennachzug von
    Partnern, minderjährigen Kindern oder Eltern von minderjährigen Kindern vorsehe.
    Viele Ausländer hätten in Deutschland eine dauerhafte Heimat gefunden, seien mit
    Deutschland – zum Teil durch deutsche Ehepartner und Kinder – eng verbunden und
    hätten nicht selten sogar die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und ihre alte
    Staatsbürgerschaft abgelegt. Für diese Gruppe von Menschen sei es fast unmöglich,
    die familiären und beruflichen Verpflichtungen und Bindungen in Deutschland zu
    erfüllen und sich gleichzeitig um ihre älter werdenden Eltern im Ursprungsland zu
    kümmern. Bislang könnten die Eltern maximal für 90 Tage mit einem Besuchervisum
    nach Deutschland kommen. Darüber hinaus gehende Ausnahmen würden nur
    extrem selten bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte gewährt. Der
    Elternnachzug sollte an eng umgrenzte Bedingungen geknüpft sein, um einen
    möglichen Schaden für die Sozialgemeinschaft abzuwenden. Darunter fielen u. a. die
    Lebensunterhaltssicherung, der Eintritt in das Rentenalter und das Vorhandensein
    einer privaten Kranken- sowie Haftpflichtversicherung. Auch über die Verlängerung

    einer entsprechenden – stets befristeten – Aufenthaltserlaubnis solle jeweils anhand
    dieser Kriterien entschieden werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen
    verwiesen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt und
    von 55 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 213 Diskussionsbeiträge ein. Der
    Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich der Deutsche Bundestag
    fortlaufend in den verschiedenen parlamentarischen Gremien im Rahmen seiner
    Zuständigkeit mit der Zuwanderungspolitik auseinandersetzt. Die jeweiligen Debatten
    sowie die parlamentarischen Anfragen und Initiativen können im Internet unter
    www.bundestag.de eingesehen werden.
    Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dass den Eltern in Deutschland
    lebender Erwachsener gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG ein Aufenthaltsrecht erteilt
    werden kann, wenn dies zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich
    ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die in Deutschland lebenden Kinder die deutsche
    oder eine andere Staatsbürgerschaft haben. Eine außergewöhnliche Härte liegt
    beispielsweise dann vor, wenn das im Ausland lebende Familienmitglied allein kein
    eigenständiges Leben mehr führen und die von ihm benötigte tatsächlich und
    regelmäßig zu erbringende wesentliche familiäre Lebenshilfe nur von in Deutschland
    lebenden Familienangehörigen erbracht werden kann. Unter den genannten
    Voraussetzungen ermöglicht § 36 Abs. 2 AufenthG damit bereits heute, dass sich in
    Deutschland lebende Familienangehörige im Bundesgebiet um ihre Eltern kümmern
    können.
    Was die Forderung nach einer Lockerung dieser Regelung betrifft, weist der
    Petitionsausschuss darauf hin, dass im Rahmen der parlamentarischen
    Auseinandersetzung hinsichtlich der Gestaltung der Zuwanderungspolitik auch die
    mittel- und langfristigen Folgen der Zuwanderung im Hinblick auf die
    Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik Deutschland beachtet und die verschiedenen

    Interessen einbezogen werden. Berücksichtigung finden ausdrücklich die durch
    Artikel 6 GG besonders geschützten Interessen der Familien.
    Aus Sicht des Petitionsausschusses würde eine Gesetzgebung nach Maßgabe der
    Petition dem Sinn der geltenden Zuwanderungsregelung und der vereinbarten
    Zuwanderungsbegrenzung in § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG entgegenstehen.
    Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die
    Bundesrepublik Deutschland. Ausdrücklich wird dort ausgeführt, dass mit dem
    Gesetz Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und
    Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen
    Interessen der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht und gestaltet werden soll.
    Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der
    Bundesrepublik Deutschland. Der Petitionsausschuss weist ferner darauf hin, dass
    die Zuwanderungsbegrenzung durch die allgemeine Beschränkung des
    Familiennachzugs auf Ehegatten und minderjährige Kinder bereits im früheren
    Ausländergesetz galt und vom Deutschen Bundestag bei der Neugestaltung der
    Zuwanderungsregelungen im Jahr 2005 bestätigt wurde.
    Gleichwohl sieht der Petitionsausschuss Regelungsbedarf hinsichtlich einer
    Härtefallregelung im Aufenthaltsrecht für Eltern von deutschen Staatsbürgern, die in
    ihrem Heimatland zu vereinsamen drohen und deren Lebensunterhalt sowie
    Krankenversicherung gesichert sind.
    Der Ausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung - dem BMI - als
    Material zu überweisen, soweit es um die Einführung einer Härtefallregelung im
    Aufenthaltsrecht für Eltern von deutschen Staatsbürgern geht, die in ihrem
    Heimatland zu vereinsamen drohen und deren Lebensunterhalt und
    Krankenversicherung gesichert sind und das Petitionsverfahren im Übrigen
    abzuschließen.

    Begründung (PDF)

შესაძლოა, ასევე დაგაინტერესოთ

57 %
1 248 ხელმოწერები
130 დღე დარჩენილი
44 %
220 ხელმოწერები
57 დღე დარჩენილი

ხელი შეუწყვეთ სამოქალაქო მონაწილეობის გაძლიერებას. ჩვენ გვსურს, თქვენი შეშფოთება მოვისმინოთ და ამავდროულად, დამოუკიდებლები დავრჩეთ.

დაწინაურება ახლავე