Aufenthaltsrecht - Besonderer Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
213 Unterstützende 213 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

213 Unterstützende 213 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge einen Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern von deuerhaft in Deutschland lebenden volljährigen Ausländern beschließen.

Begründung

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes Artikel 6. Aus diesem Grund sieht das Aufenthaltsgesetz in den §§27-36 Möglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis für nicht-deutsche Partner und minderjährige nicht-deutsche Kinder von Deutschen und in Deutschland lebenden nicht-Deutschen sowie nicht-deutschen Eltern von minderjährigen deutschen Kindern vor (sogenannter "Familiennachzug"). Demgegenüber existiert derzeit keine Regelung für den Nachzug von nicht-deutschen Eltern zu erwachsenen Deutschen oder in Deutschland lebenden nicht-Deutschen. Viele Ausländer haben in Deutschland eine dauerhafte Heimat gefunden, sind mit Deutschland zT. durch deutsche Ehepartner und Kinder eng verbunden, haben nicht selten sogar die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und ihre alte Staatsbürgerschaft abgelegt. (11,46% der Eheschließung in D in 2010 waren binational, 12,3% der in D 2010 geborenen Kinder wurden in binationale Beziehungen geboren) Für diese Gruppe Menschen ist es fast unmöglich, die familiären und beruflichen Verpflichtungen und Bindungen in Deutschland zu erfüllen, sich gleichzeitig aber auch um ihre älter werdenden Eltern im Ursprungsland zu kümmern. Bislang können die Eltern maximal 90 Tage (Besuchervisum) nach Deutschland zu Besuch kommen, Ausnahmen sind nur extrem selten bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich. Mit dieser Petition wird die Einrichtung eines besonderen Aufenthaltstitels für nicht-deutsche Eltern gefordert. Um möglichen Schaden für die Sozialgemeinschaft abzuwenden, sollte dieser Titel an eine Reihe Bedingungen geknüpft werden: - die Person, zu dem der Nachzug erfolgt (das "Kind"), sollte über einen dauerhaften Aufenthalt verfügen (Niederlassungserlaubnis) oder über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen; der Lebensunterhalt sollte gesichert sein - der Nachziehende ("Elternteil") sollte das Rentenalter erreicht haben (Ausnahmen denkbar in besonderen Fällen, zB. Erwerbsunfähigkeit) - der Lebensunterhalt des Nachziehenden muss aus eigenen Mitteln (Ersparnisse, Rente o.ä.) oder aus Mitteln des Einladenden gesichert sein, eine Inanspruchnahme der Sozialkassen darf nicht erfolgen, sollte vielmehr die Beendigung des Aufenthaltes zur Folge haben - eine private Krankenversicherung muss vorhanden sein, die mindestens im Umfang der GKV leistet; eine Privathaftpflichtversicherung muss vorhanden sein - eine Arbeitserlaubnis kann dem Nachziehenden nicht erteilt werden - der Titel sollte in Form einer zeitbegrenzten AE erteilt werden, wobei eine Prüfung des Fortbestehens der Erfüllung der Bedingungen spätestens alle 2 Jahren erfolgen sollte - Zeiten des Aufenthaltes mit diesem Titel zählen nicht zum Erwerb eines Anspruchs eines höherwertigen Aufenthaltstitels (also nicht für eine Niederlassungserlaubnis oder gar eine Einbürgerung)

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-26-033045Aufenthaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern - als
    Material zu überweisen, soweit es um die Einführung einer Härtefallregelung im
    Aufenthaltsrecht für Eltern von deutschen Staatsbürgern geht, die in ihrem
    Heimatland zu vereinsamen drohen und deren Lebensunterhalt und
    Krankenversicherung gesichert sind,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, einen Aufenthaltstitel für Eltern von dauerhaft in
    Deutschland lebenden volljährigen Ausländern zu schaffen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Familie
    unter... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern