Région: Allemagne

Aufhebung der Rückkehrpflicht für Taxis gemäß § 49 Absatz 4 Satz 3 PBefG

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
69 Soutien 69 en Allemagne

La pétition a été supprimée de la plateforme

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  1. Lancé 2019
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Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

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Mit der Petition wird gefordert, die Rückkehrpflicht für Taxis gemäß § 49 Abs. 4 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz - PBefG aufzuheben.

Raison

I Sachlage§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG (v. 21.03.1961 idF v. 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690) verlangt, dass ein Taxi nach Ausführung des Beförderungsauftrages unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren hat, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. II Sinn des PetitumsDie wesentlichen aktuellen allgemein wirksamen Nachteile sind oftmals durch die gegebene Rechtslage vorgeschriebene Leerfahrten, durch die unnötig Sauerstoff verbraucht und Abgase sowie Feinstaub (unbeschadet einer jew. weitergehenden Qualifizierung und Quantifizierung) erzeugt werden. Da die Atmosphäre kein Mülleimer ist, ist die insoweit erzeugte Belastung der Atmosphäre durch die Umsetzung des Petitums verringerbar.Diese im Allgemeininteresse liegende Wirkung einer Abschaffung der Rückkehrpflicht ist den Interessen lokaler Taxivereinigungen oder anderweitigen in der Branche liegenden individuellen Interessen überzuordnen. III HinweisDas Petitum schließt rechtliche Lenkungsmaßnahmen nicht aus. Beispielsweise wäre es verständlich, wenn es Unmut bei Taxifahrern in Hamburg hervorriefe, wenn ein Taxifahrer, der eine PBef von F nach HH beendet hat, anschließend eine PBef nach KI, also nicht wieder in Richtung F, vornehme. Anders wäre das jedoch bei einer anschließenden PBef nach F.

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