Alueella: Saksa

Aufhebung des Fraktionszwangs

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
4 Tukeva 4 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Es soll beschlossen werden, dass der in der Politik gängige Fraktionszwang grundsätzlich nicht zulässig, und jeder gewählte Politiker ausschließlich seiner Wählerschaft und seinen Wahlversprechen verpflichtet sein soll.

Das heißt jeder einzelne Politiker soll entsprechend seiner persönlichen Meinung im Einklang mit seinen Wahlversprechen abstimmen.

Zudem soll bei den parlamentarischen Debatten ausschließlich ein argumentativer Austausch stattfinden und gefördert werden, indem um Mehrheiten für konkrete Lösungen samt Finanzierung und Zeitfenster geworben werden soll. Verstöße hiergegen sollen sofort geahndet werden.

Perustelut

In den politischen Debatten stehen bei den meisten Beiträgen weniger die konkreten Inhalte, detaillierten sachlichen Analyse der Ursachen, zu deren Behebung verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit ihrem Für und Wider samt Finanzierung und Langzeitwirkung im Vordergrund, sondern hauptsächlich die Abwertung anderer Parteien und Parteimitglieder, Herausstellen der Antragsmängel sowie die Diskussion um Budgets für den Sachverhalt und deren prozentuale Erhöhung.

Des weiteren wählen die Bürger einen Kandidaten aufgrund seiner Wahlversprechen und persönlichen Ansichten. Die vom Wähler getroffenen Entscheidung wird durch den in der Praxis gängigen Fraktionszwang ausgehebelt, da die Ansichten und Wahlversprechen des einzelnen Politikers nicht zwingend mit dem Fraktionsvorsitzenden übereinstimmen müssen. Das gleiche Problem ergibt sich ebenfalls aus der von der Partei aufgestellten Liste.

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