Aufnahme des sogenannten "Umgangsboykotts" als eigenen Paragraphen ins Strafgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

13 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

13 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel zu verabschieden, den sogenannten "Umgangsboykott" als eigenen Paragraphen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und hier erhebliche Strafen anzudrohen (von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe). "Umgangsboykott" meint hier den Versuch eines Elternteils, den anderen Elternteil in vielfältiger Weise dabei zu behindern, das gemeinsame Kind in angemessener Regelmäßigkeit zu sehen und Zeit zu verbringen.

Begründung

Mitunter boykottiert ein Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil. Dies kann aus legitimem Interesse, z.B. beim sex. Missbrauch oder Gewaltanwendung seitens eines Elternteils geschehen, geschieht mitunter aber auch aus egoistischen Motiven, weil sich ein Elternteil betrogen oder verlassen fühlt, Rache üben möchte, oder aus anderen Gründen, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben.Hierunter können Kinder massiv leiden, auch können hierdurch Loyalitätskonflikte entstehen.In der praktischen Rechtsanwendung sind die Möglichkeiten des in diesem Sinne benachteiligten Elternteils hier einzugreifen allzuoft begrenzt und der benachteiligte Elternteil kann sein Recht, einen angemessenen Umgang mit dem Kind zu pflegen, nur unzureichend tatsächlich umsetzen, auch wenn theoretisch diese Rechte geltend gemacht werden können.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.01.2020
Sammlung endet: 24.01.2020
Region: Deutschland
Kategorie:  

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