Aufnahme des Tatbestands der Vergewaltigung von Kindern/Jugendlichen ins Strafgesetzbuch

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Støttende 20 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

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Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert,1. in den Paragraphen 174, 174a, 174b, 174e sowie 176, 176a, 176b des Strafgesetzbuches den Begriff "Missbrauch" durch den Begriff "Misshandlung" zu ersetzen,2. in das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.

Grunnen til

Im Strafgesetzbuch heißt es „sexueller Missbrauch“ und „schwerer sexueller Missbrauch“, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Im Gesetzestext selbst ist jeweils von „Handlungen“ zu lesen. Da fragen sich geneigte Leser(innen) mit mir, warum es im Titel nicht „Misshandlung“ heißt. Denn wie alle Verständigen wissen, gibt es, wo ein „Missbrauch“ ist, auch einen „Gebrauch“. Dass es einen solchen in diesem Zusammenhang geben können sollte, dürfte nur zynischen Menschen in den Sinn kommen.Ich beantrage, in den einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches den Begriff „Missbrauch“ durch den Begriff „Misshandlung“ zu ersetzen.Obwohl es auch bei der Misshandlung von Kindern und Jugendlichen ein „Eindringen in den Körper“, das die „Vergewaltigung“ definiert, gibt, kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen nicht.Ich beantrage, in das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.

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