Область : Німеччина

Aufnahme von grundgesetzlichen Regelungen zum Polizeirecht (Polizeirechtsrahmengesetz)

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Підтримуючий 24 в Німеччина

Петицію було завершено

24 Підтримуючий 24 в Німеччина

Петицію було завершено

  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Ergänzung des Grundgesetzes zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes durch Aufnahme der Gesetzgebungskompetenz für ein Polizeirechtsrahmengesetz, welches insbesondere die Ausbildung der Polizei, die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten, den verpflichtenden Einsatz von Bodycams im Einsatz, die Dokumentationspflichten sowie die Einrichtung von besonderen, polizeiunabhängigen Ermittlungsbehörden für mögliches Fehlverhalten von Beamten regelt.

мотиви

Die aktuelle gesellschaftliche Debatte zur sogenannten Polizeigewalt und zu Rassismusvorwürfen zeigt ein grundsätzliches Misstrauen in Teilen der Wohnbevölkerung gegenüber Verfahrens- und Verhaltensweisen der Polizeien auf, wie auch vermehrte Medienberichte erkennen lassen. Die vorgeschlagenen Rahmenregelungen würden verbindlich für alle Länder und den Bund einheitliche Maßstäbe setzen, welche geeignet sein können, das Vertrauen wieder zu stärken.1. Ausbildung: Hier könnte durch konkrete Ver- und Gebote sowie Inhaltsvorgaben das Selbstbild des individuellen Beamten als Mitglied der Zivilgesellschaft mit besonderen Vorrechten gestärkt werden.2. Kennzeichnungspflicht: Durch eine individuelle Kennzeichnungspflicht würde ermöglicht, dass Bürger in schwer übersehbaren Lagen (z. B. Versammlungen) eine Chance erhalten, als rechtswidrig empfundenes Verhalten überhaupt individualisiert zur Anzeige bringen zu können.3. Bodycams: Diese würden, datenschutzkonform geregelt, helfen, Konfliktsituationen und daher auch mögliche Anzeigen in einer Ex-post-Sicht besser aufklären zu können. Dies gilt sowohl für als auch gegen alle Beteiligten.4. Ermittlungsbehörden: Diese sollten nach britischem oder schwedischem Vorbild, getrennt von Staatsanwaltschaft und regulärer Polizei, eingerichtet und ausgestattet sein, und würden helfen, Konflikte im Verhältnis Polizei-Bürger zur Entlastung der bisherigen Ermittler aufzuklären und den beständigen Vorwurf struktureller Voreingenommenheit zu Gunsten der Polizei entkräften.5. Die Aufzählung des regelbaren Rahmens ist als nicht abschließend, sondern als Anregung zu verstehen.

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