7 Υπογραφές
Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass auch Mutter/Vater und Kind-Kliniken als Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in den Corona Rettungsschirm aufgenommen werden. Die allgemeinen Rehabilitationskliniken nach § 111 SGB V werden unterstützt, aber nicht Rehabilitations- und Vorsorgekliniken für Mütter und Väter nach § 111a SGB. Hier muss Gerechtigkeit zum Zuge kommen: Corona-Rettungsschirm für alle Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
Αιτιολόγηση
Aufgrund der verschiedenen behördlichen Anordnungen in den einzelnenBundesländern mussten fast alle Mutter/Vater und Kind-Kliniken geschlossen werden. In einem noch offenen Zeitraum dürfen keine Patienten aufgenommen werden. Dies, um Kapazitäten für die Aufnahme von COVID-19-Patienten zurVerfügung stellen zu können. Das nun beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sieht dafür einenfinanziellen Ausgleich des Vergütungsausfalls für Vorsorge- undRehabilitationseinrichtungen vor, allerdings nicht für Mutter/Vater und Kind-Kliniken. Die Existenz der Kliniken ist ohne Einnahmen bedroht, Schließungen drohen, Arbeitsplätze gehen verloren und tiefgreifende Veränderungen in der gesundheitlichen Versorgungsstruktur werden folgen.Eine solche Mutter/Vater und Kind-Kur ist eine gesetzliche Pflichtleistung und dient dazu, Familien in ihrer Gesamtheit nachhaltig zu stärken. Die familien- und gesellschaftspolitischen Folgen, die die Schließungen von Mutter/Vater & Kind-Kliniken nach sich ziehen, sind fatal. Die gesundheitliche Stabilisierung von Familien muss weiterhin gewährleistet bleiben!
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
02/04/2020
Η αναφορά τελειώνει:
05/06/2020
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.05.2021
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.