Reģions: Vācija

Ausschließliche zweckgebundene Erhebung von Steuern

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
9 Atbalstošs 9 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

9 Atbalstošs 9 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Steuern ausschließlich zweckgebunden zu erheben.Jeder Steuer sind ein oder mehrere Zwecke zuzuweisen, die damit gerichtlich überprüfbar werden, ganze Steuern für ungültig erklären.Dies mag das ganze Steuerverfahren umkrempeln - der Bürger gibt gerne zweckgebunden, erwartet, dass funktionsgebunden erhobene Steuern auch entsprechend verwendet werden.

Pamatojums

Das Paradebeispiel ist natürlich der Kfz-Bereich. Steuern auf Fahrzeuge selbst, auf Betriebsstoffe - mehr als genug die Verkehrsinfrastruktur, und da soll auch die Bahn nicht zu kurz kommen, zu erhalten, zu verbessern. Die derzeitigen Zustände indes sind bekannt.Und natürlich ist die Schaumweinsteuer bekannt, die einer Kaiserlichen Flotte unter Wilhelm II. dienen sollte. Weder haben wir noch diesen Kaiser noch seine Flotte.Der Kern ist und bleibt die Pflicht zur Zweckgebundenheit. Nennen wir es nicht mehr Lohnsteuer, sondern Generationenvertrags-Steuer.Oder teilen die Lohnsteuer in Häppchen auf; Bund, Bundeswehr, Renten - ich bin kein Steuerexperte, aber alle, die die Steuern erheben, können die Gesamteinnahmen aufstellen und ihnen gegenüber Gesamtausgaben.Dort wird es sicherlich Zusammenhänge zu erkennen geben. Oder Einnahmeüberschüsse, die nach Entlastung rufen und Brachen, die auszuschöpfen sind.Einkommen und Vermögen müssen umgeleitet werden, und sei das nur von der Börse an die Schulen und die Wissenschaft.Staatliche Unterstützung muss einsetzen eine Motor am Laufen zu halten, nicht ihn abzuwürgen, um ihn dann nie mehr zum Laufen zu bekommen. Ein mühelos erkennbares Minusgeschäft mit dem immateriellen Problem unzufriedener Bürger und deren Nebenwirkungen. Dies als Punkt für sinnvolle Steuerverwendung mit klarem Zweck.Steuern müssen wirken. Neben der Kirchensteuer muss der Staat Ausgaben an kirchliche Organisationen im direkten Auftrag (z. B. Kindergärten) zur Kontrolle der dortigen Maßnahmen usw. nutzen.Zudem sind Steuern auch zu erheben, beispielsweise die Digitalsteuer als normale Umsatzsteuer, wo Umsätze stattfinden.Steuern zweckbinden, zweckgebunden erheben, um Steuergerechtigkeit zu schaffen.

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