Alueella: Saksa

Aussetzung/Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld/Krankengeld für das Jahr 2020

Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und Krankengeld für das Jahr 2020 ausgesetzt oder ganz abgeschafft wird (Coronakrise).

Perustelut

Wenn ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bezieht ist das ja nur ein Bruchteil seines regulären Einkommens. Dafür ist es „steuer- und sozialabgabenfrei“. Was aber nur auf den ersten Blick stimmt.Kurzarbeitergeld, wie es derzeit Millionen Mitarbeiter von Coronageschädigten Firmen bekommen, und Krankengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass am Jahresende diese Lohnersatzleistungen zum Steuerpflichtigen Arbeitslohn-Brutto hinzu gezählt werden. Aus diesem Wert wird dann die prozentuale Höhe der Lohn- und Einkommensteuer errechnet und vom steuerpflichtigen Brutto einbehalten. Das bedeutet, dass jeder, der jetzt Kurzarbeitergeld bezieht am Jahresende zur Steuererklärung eine Nachzahlung von (erfahrungsgemäß) ca. 10-12 € pro Kurzarbeitstag erhält. Bei einer Kurzarbeitsdauer von 20 Arbeitstagen ergibt sich so eine Steuernachzahlung von 200-240 €. Nachdem der Bundestag eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen hat, wird der Betrag entsprechend noch höher. Und das obwohl es doch Steuer- und sozialabgabenfrei sein sollte.

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