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Aussetzung der Rentenversicherungspflicht für Künstler und Publizisten für die Dauer der Corona-Pandemie

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Atbalstošs 8 iekš Vācija

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, die Rentenversicherungspflicht für Künstler und Publizisten für die Dauer der Corona-Pandemie - mindestens jedoch vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 - auszusetzen, bereits erhobene Beiträge zu erstatten und auf die Beitreibung offener Beiträge zu verzichten.

Pamatojums

Die Künstlersozialkasse (KSK) erhebt derzeit weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für die bei ihr pflichtversicherten Künstler und Publizisten - und zwar auch dann, wenn diese sich durch die Coronakrise sichtbar in Zahlungsschwierigkeiten befinden und daher bereits in großer Zahl gezwungen waren, Anträge auf Aufstockung ihrer geringfügigen Einkünfte mit Hilfe von ALG II (Hartz IV) zu stellen.Sofern die Betroffenen sich also - trotz erheblicher Einbußen infolge der Krise - mit allen Kräften bemühen, ihre freiberufliche Tätigkeit fortzusetzen, müssen sie nach derzeitiger Praxis noch immer einen erheblichen Anteil für die Rentenversicherung selbst aufbringen.Beispiel:Bei Einkünften aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit in Höhe von 400,-- Euro nach Betriebsausgaben werden noch immer ca. 45 Euro für die Rentenversicherung fällig.Dies führt zu einer unzumutbaren Zusatzbelastung der Betroffenen, da die Aufstockung durch ALG II ohnehin kaum Spielräume für eine weitere Berufsausübung lässt. Auch war in der Berechnung der ALG II Sätze die Begleichung eines Rentenversicherungsbeitrags aus eigene Tasche nie vorgesehen.Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, weshalb Selbstständige - selbst bei geringsten Einkünften - zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen werden, während Minijobs und sog. "Übergangsjobs" bis 800 Euro davon weitgehend befreit sind.Auch die mögliche Stundung von KSK-Beiträgen für die Monate März bis Juni 2020 bringt hier keine erkennbare Entlastung:Zum einen ist nämlich kaum damit zu rechnen, dass die Kultur- und Medienwirtschaft sich bis dahin erholt hat. Zum anderen ist nach aller Erfahrung der Verwaltungsaufwand für die erforderlichen Stundungsanträge unangemessen hoch.Spätestens ab Juli 2020 müssen die Betroffenen daher mit einer Beitreibung offener Rentenversicherungsbeiträge durch die KSK rechnen.Doch Pfändungen etwa von Bankkonten würden die ohnehin stark eingeschränkte Liquidität der Betroffenen noch weiter verschlechtern. Führt die Pfändung - was bei einer Vielzahl der Betroffenen zu erwarten ist - mangels Vermögen ins Leere, fallen die hierfür entstandenen Vollstreckungskosten regelmäßig dem Steuerzahler zu Last ("Vollstreckungspauschale").Die Erhebung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung bedeutet daher für Künstler und Publizisten, die teilweise auf ALG II angewiesen sind, eine unangemessene Härte. Außerdem sind sowohl Erhebung als auch Beitreibung aufgrund des zu erwartenden erheblichen Verwaltungsaufwands (Stundungsanträge, Pfändungen etc.) vollkommen unwirtschaftlich.Zumindest für die Zeit der Coronakrise sollte daher auf die Erhebung von Rentenversicherungsbeiträgen von Künstlern und Publizisten verzichtet werden.Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die von der Regierung versprochenen Erleichterungen auch die hiermit verbundenen Härten berücksichtigen!

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