Baumfällungen und Rückschnittmaßnahmen im Bereich von Straßen

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Dies ist eine Bitte um kritische Überprüfung der Vorgehensweise des Landesbetriebs Mobilität (LBM) bezüglich der alljährlich stattfindenden Baumfällungen und Rückschnittmaßnahmen der Vegetation im Straßenbereich. Es ist selbstverständlich, dass der LBM die Verkehrssicherheit unserer Bürger*innen auf den anvertrauten Straßen und angrenzenden Grundstücken gewährleisten muss. Nach eigenen Beobachtungen werden Gehölze jedoch sehr umfassend, radikal und ohne Differenzierung auch in Bereichen in denen als Argument nicht die Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden kann gemulcht, abgesägt und/oder komplett beseitigt und die Biomasse den Flächen entzogen. Das Ergebnis dieses radikalen Vorgehens kann bspw. im Bereich der Autobahn A8 rund um die Auf- bzw. Abfahrt Contwig und zwischen den Anschlussstellen Pirmasens West und Walshausen, Fahrtrichtung Zweibrücken, besichtigt werden. Dieses Vorgehen empfinden wir als maßlos und nicht im Einklang mit den bestehenden Standards.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Wir glauben, dass wir uns von dem Naturbild der Vergangenheit („Natur ist etwas, das gezügelt, gezähmt und beseitigt werden muss“) verabschieden und dafür neuen, umweltschonenden CO2-kompensierenden Maßnahmen zuwenden sollten. In unserer immer mehr durch Monokultur bestimmten Welt erhöhen Büsche und Bäume entlang der Straßen die Chance, dass Lebewesen wie Insekten, Amphibien, Fledermäuse und andere Kleinsäuger, deren Population in erschreckendem Maße abnimmt, zumindest in diesem nicht wirtschaftlich genutzten Teil der Landschaft Nahrung und Nistmöglichkeiten finden. Ein gezielter, selektiver und nachhaltiger Rückschnitt, wie im Bereich der von Landesforsten Rheinland-Pfalz bewirtschafteten Flächen praktiziert, wäre ein gangbarer Weg und eine sinnvolle Alternative zum Abmulchen sowie Roden mit allen bekannten Nachteilen für die Tier- und Pflanzenwelt. Insbesondere wegen der Klimaerwärmung muss eine permanente Bodenbedeckung erhalten bleiben, da Gefahr der Bodenaustrocknung droht.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Diese Beschwerde richtet sich primär gegen den Landesbetrieb Mobilität (LBM), ferner an alle Straßenmeistereien und Kreis- und Stadtverwaltungen, die nach dem antiquierten Bild der 80iger Jahre des vorigen Jahrtausends radikale Rückschnitte und zügellose Baumfällungen auf Flächen, für die sie Verantwortung tragen, durchführen. Natur muss nicht ordentlich sein und die Verkehrssicherungspflicht in den Bereichen viele Meter hinter der Straßengrenze nicht jedes Jahr noch weiter ausgedehnt werden.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, unbedingt! Nur so kann unsere rot-grün-gelbe Landesregierung zeigen, dass sich für die naturnahe Gestaltung der Lebensräume einsetzt. Auf diese Weise kann man den konservativen Staub, der sich auf so manches etablierte Vorgehen gelegt hat (Das war schon immer so!?) wegpusten. Der Wunsch wäre eine Vorgabe an den LBM und die nachgeordneten Behörden hin zu nachhaltigen und selektiven Eingriffen und damit das Ende der Maßnahmen ohne Rücksicht auf Sinnhaftigkeit und ökologische Verantwortung.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Natur ist kein Feind, den man beseitigen muss. Es gibt nur ein Leben mit der Natur! Durch eine extensive und selektive Vorgehensweise (z.B. Streckung der Eingriffsintervalle und Beachtung der Maxime (So wenig wie möglich, so viel wie nötig!?) wird CO2 eingespart und es kann dem Artensterben entgegengewirkt werden. Ressourcen in Form von Personal und Finanzen können dadurch eingespart und die Mittel können stattdessen für Renaturierung und für naturnahe Pflegemaßnahmen investiert werden.“

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 13.01.2021
Vetoomus päättyy: 24.02.2021
Alueella: Rheinland-Pfalz
Aihe:

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