Region: Tyskland
Familie

Beendigung des Kindesunterhalts bei neuer Ehe (Gleichbehandlung von Familien und Kindern)

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
12 Støttende 12 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

12 Støttende 12 i Tyskland

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  1. Startede 2020
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Gleichbehandlung aller Kinder und Ehen. Beendigung des Verstoßes gegen Art. 3 Abs.1 GG, da die bisherige Regelung der des Unterhalts, Kinder und Ehen diskriminiert.

Begrundelse

Nach aktueller Rechtslage werden Kinder bei neuer Ehe, des erziehenden Elternteils besser gestellt als andere Kinder.

In der jetzigen Situation, werden Familien ungleich behandelt, was zur Diskriminierung einiger Familien führt. Dieses verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG. , da das jetzige System ungerecht ist.

Hierzu die Darlegung im einzelnen, damit dieses Unrecht sichtbar wird:

(Als Berechnungsgrundlage eine Familie mit 2 Kindern (8 und 11 Jahre); (Alle Familien haben 800€ Warmmiete und ein arbeitenden Elternteil mit 2700€ Netto)

Familie A (verheiratet) Verfügbares Einkommen: 2700€ +408€ Kindergeld


3108€ Familieneinkommen

Familie B (erziehender Elternteil neu verheiratet) (Einkommen erneut 2700€) Verfügbares Einkommen: 2700€ +408€ Kindergeld +644€ Kindesunterhalt (da Unterhaltspflichtiger 2 weitere Kinder; Familie D)


3752€ Familieneinkommen

Familie C (Unterhaltspflichtiger neu verheiratet (Einkommen 2700€) 2700€ -730€ Unterhalt


1970€

Familie D (Unterhaltspflichtiger mit 2 Kindern aus neuer Ehe(2 und 5) neu verheiratet, Einkommen 2700€) 2700€ +408€ Kindergeld -644€ Unterhalt


2464€

Familie B2 (erziehender Elternteil neu verheiratet (2 Unterhaltskinder + 2 Kinder (2 + 3)neue Ehe)

2700€ +853€ Kindergeld +730€ Unterhalt


4283€

Interessanter Weise wird Unterhaltsvorschuss mit erneuter Heirat eingestellt.

Während im Unterhaltsrecht, sonst nach Düsseldorfer Tabelle, weiterhin Unterhalt zu zahlen ist. Die neue Ehe (B und B2), profitieren bei gemeinsamer Veranlagung vom Kindergeld (Kinderfreibetrag).

Da Facto werden Familien und Kinder vom Staat ungleich behandelt. So verfügen die Kinder von Familie B und B2 mehr Geld als die anderen, weil sie Kindesunterhalt erhalten. Wenn hier eine Bedürftigkeit nach §1602 BGB vorliegt, so müsste auch dieses für alle anderen Familien gelten.

Kindesunterhalt macht bei Trennung und Alleinerziehenden Sinn, aber ist mit neuer Ehe absurd, da dann Unterhaltskinder privilegiert sind. So verstößt dieses aktuelle Unterhaltsrecht gegen Art. 3 Abs. 1 GG., da Kinder und Familien hier ungleich behandelt werden.

So beträgt hier der Unterschied zwischen Familie B und Familie D, 1288€ obwohl die Kinder von Familie D nichts dafür können.

Der Bundestag möge beschließen dass genauso wie beim Unterhaltsvorschuss, der Unterhalt für Kinder bei neuer Ehe endet.

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