Regione: Germania

Befreiung kleiner Photovoltaikanlagen von der Verpflichtung zum Einbau von Smartmeter-Gateways

Richiedente
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 Supporto 36 in Germania

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  1. Iniziato 2020
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  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Mit der Petition wird gefordert, dass kleine Photovoltaikanlagen (< 20 kWp) von der Verpflichtung zum Einbau von Smartmeter-Gateways befreit werden sollen. Die Abrechnung soll mit einem Zwei-Richtungszähler (läuft vorwärts und rückwärts) erfolgen. Die Vergütung für einen negativen Verbrauch (wenn mehr eingespeist als verbraucht wurde) soll einfach auf der Basis des Durchschnitts-Börsenpreises abzgl. Verwaltungsgebühr erfolgen.

Motivazioni:

Der Einbau von Smartmeter-Gateways und die laufenden Gebühren dafür sind so hoch, dass kleine PV-Anlagen uninteressant für die Betreiber sind. Es wird kein Anreiz geschaffen, eine kleine PV-Anlage auf möglichst jedes Haus zu errichten.Wenn die Verpflichtung zum Einbau von teuren Messeinrichtungen entfällt kann analog zu anderen Ländern einfach die Differenz zwischen verbrauchten und eingespeisten Strom zum normalen Strompreis abgerechnet werden. Damit keine Belastung der Netzbetreiber ensteht, sollen negative kWh-Werte (wenn am Ende der Abrechnungsperiode mehr eingespeist als verbraucht worden ist) nicht mit dem Verbraucher-Strompreis gegengerechnet sondern mit dem durchschnittlichen Börsenpreis der Abrechnungsperiode abzüglich einer Verwaltungspauschale vergütet werden.Durch diese Regelungen wird der Betrieb kleiner PV Anlagen wirtschaftlich (der Gewinn liegt im eingesparten Strom). Eingespeister Strom muss nicht subventioniert werden. Diese Regelung ist für die Allgemeinheit und die Netzbetreiber kosten-neutral; sie spart aufgrund der Pauschalierung und der vereinfachten Abrechnung sogar Aufwand bei den Netzbetreibern. Der Betreiber der PV Anlage spart Stromkosten in Höhe der selbst produzierten kWh , wobei es egal ist, ob der Strom für Licht, Wärme oder E-Mobilität verwendet wird.Der Netzbetreiber hat keine Kosten und keinen Aufwand.Eine teure Umrüstung bestehender Anlagen ist unnötig und man benötigt auch keine zwei Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern für Einspeisung und Verbrauch.Damit wird ein hoher Anreiz geschaffen, das eigene Ein- oder Zweifamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Das Ziel der Energiewende, CO2-neutral zu werden, wird dadurch wirkungsvoll unterstützt.

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