Regione: Bundesrepublik Deutschland
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Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung ( ELSTER / ELSTAM ) an das Finanzamt

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Finanzminister
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  1. Pradėta 2013
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Diese gesetzliche Verpflichtung ist u.a. im Einkommenssteuergesetz (§25 Abs.4, §39 Abs.4 Satz2, §41a Abs.1 Satz2, §41b Abs.1 Satz2) und Umsatzsteuergesetz (§18 Abs.1 und 3) festgelegt. Bei der derzeitigen Lage der Datensicherheit muß es jedem Betroffenen selbst überlassen sein, in welcher Form er die benötigten Unterlagen beim Finanzamt einreicht.

Priežastis

In ELSTER und ELSTAM werden Daten mittels TLS ( ehemals SSL - beides hybride Verschlüsselungssysteme ) übertragen, einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie ( BSI ) zertifiziertem Verfahren. Diese Zertifizierung bedeutet für die Hersteller das absolute Offenlegen dieses Verschlüsselungssystems. Nach den Unterlagen des Herrn Edward Snowden hat mindestens die NSA (National Security Agency) einen Master Key für SSL/TLS. Das BSI kann ( obwohl für die Sicherheit zuständig ) derzeit nicht einmal die Integrität des Handys der Bundeskanzlerin garantieren. Gleichzeitig wird dieses Bundesamt in NSA-Dokumenten als "Schlüsselpartner" geführt und bestätigt eine Zusammenarbeit mit der NSA. Deshalb muß die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Datenübertragung, insbesondere die der hochsensiblen Daten für das Finanzamt, so schnell wie möglich abgeschafft werden! Das ist um so dringender, als unsere Regierung keinerlei Handlungsbedarf erkennen läßt, was die Datensicherheit ihrer Bürger angeht. Selbst der Innenminister empfiehlt, jeder sollte sich um seine eigene Sicherheit kümmern.

Jeder Steuerpflichtige muß daher selbst darüber entscheiden können, in welcher Form er die notwendigen Unterlagen beim Finanzamt einreicht.

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