Alueella: Saksa
Terveys

Beitragsfreiheit für "freiwillig-gesetzlich" Versicherte mit geringem Einkommen während COVID-19

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
30 Tukeva 30 sisään Saksa

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  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

In Deutschland müssen sich alle Menschen, welche sich nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden oder Leistungen nach SGB II (Hartz 4), SGB III (ALG I) und SGB XII (Grundsicherung) erhalten, privat oder freiwillig-gesetzlich versichern. Dazu gehören neben Freiberuflern vor allem:

  • Studierende über 30 Jahren
  • Mini-JobberInnen, die weder verheiratet sind noch einen weiteren Job haben
  • Menschen ohne jegliches Einkommen (ohne Anspruch auf Bezüge)

Die freiwillig-gesetzliche Versicherung kostet im Minimum ca. 200 Euro pro Monat.

Während der COVID-19 Pandemie sollen die oben genannten Personengruppen durch eine temporäre (6-12 Monate) Beitragsfreiheit entlastet werden.

Perustelut

Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Die Versicherungspflicht macht besonders in der aktuellen COVID-19 Krise absolut Sinn.

Dennoch leiden speziell Menschen mit ohnehin geringem (oder keinem) Einkommen unter der extremen Zusatzbelastung der aktuellen Pandemie. Eine Mini-Jobberin, die nicht verheiratet ist und deren einzige Einnahmequelle der Mini-Job ist, zahlt trotz dem geringen Einkommen von 450 Euro, 200 Euro Krankenversicherung - auch ohne Krise.

Jedoch wird es Mini-Jobbern in der aktuellen Situation erschwert, aus ihrer geringfügigen Beschäftigung in ein besser bezahltes Arbeitsverhältnis zu gelangen. Studierende über 30, welche ihren Gastro-Job während der Krise verlieren müssen dennoch ihre Krankenversicherung zahlen. Freiberufler, welche jetzt extreme Umsatzeinbußen verzeichnen, müssen dennoch den Mindestbetrag zur freiwillige Pflichtversicherung zahlen. Menschen, die aus welchen Gründen auch immer kein Einkommen haben und keine Bezüge erhalten, trifft es besonders hart.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in der Verfassung der Bundesrepublik verankert. Wenn einige Menschen unter den aktuellen (nicht selbst verschuldeten!!!) Bedingungen jedoch extreme Anstrengungen aufbringen müssen, um von diesem Recht Gebrauch zu machen, kann man es schwerlich noch Recht nennen.

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