Περιοχή: Γερμανία

Bereitstellung eines juristischen Künstliche-Intelligenz-Auskunftssystems

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 Υποστηρικτικό 48 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

48 Υποστηρικτικό 48 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, im Rahmen der Digitalisierung ein juristisches Künstliche-Intelligenz-Auskunftssystem bereitzustellen als App am Handy, Webportal oder Plug-in in sonstigen Systemen.

Αιτιολόγηση

Gesetze verändern sich. Die Gesetzeslage ist unübersichtlich. Gesetze sind logisch aufgebaut und damit operationalisierbar. Seit das Deutsche Forschungszentrum für künstliche Intelligenz DFKI 2006 auf der Messe CeBit in Hannover ein KI-Auskunftssystem zum Thema Fußball-Weltmeisterschaft vorgestellt hat, wissen wir, dass die Technologie in Deutschland verfügbar ist. Gesetze sind insbesondere auch „Ontologie“-fähig und in Expertensystemen können diesbezügliche sogenannte „Computerontologien“ verwendet werden, um entsprechende Auskünfte zu erteilen.Das Ziel sollte daher sein, eine KI mit Stimmausgabe und mündlicher Fragemöglichkeit entwickeln zu lassen und der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung zu stellen.Es wird damit zwar kein Ersatz für die Tätigkeit von Rechtsanwälten geschaffen und die Auskünfte des Systems werden immer unter Vorbehalt ausgegeben werden, doch ist auf diesem Weg die Orientierung in der Rechtslage zu erleichtern. Die genannte Tatsache, dass Gesetze sich verändern, spricht dafür, dass jede Menge Druckkosten gespart werden können, wenn an dieser Stelle einmal sinnvoller Gebrauch von Digitalisierung in Deutschland zur Normalität wird. Das Recht sollte nicht zum Geschäftsmodell für einschlägige Verlage degradiert werden, denn dazu ist es ein zu hohes Gut. Es besteht Interesse der Allgemeinheit. Und Recht ist ein Verfassungsprinzip und insofern muss der freie Zugang zum Recht auch als von den Verfassungsprinzipien gedeckt angesehen werden.

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