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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge einen Gesetzentwurf zur Streichung von §§ 11 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) beschließen.
Perustelut
Der Bereich der steuerlichen Werbungskosten und Betriebsausgaben (bei Gewinnermittlern durch Einnahmen-Überschussrechnung) betrifft die meisten Steuerpflichtigen. Zur zeitlichen Berücksichtigung solcher Aufwendungen gilt gem. § 11 EStG das sog. Zu-und Abflussprinzip. Eine Ausnahme hiervon gilt für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (sog. 10-Tages-Regelung) sind in den vergangenen Jahren ad absurdum geführt worden, sowohl seitens der Rechtsprechung, als auch seitens der Finanzverwaltung (zahlreiche Ausnahmen, Verschieben der Fälligkeit wegen § 108 AO, Zahlung durch Lastschrifteinzugsermächtigung und Einzug außerhalb der 20 Tage etc.). Unzählige Rechtsbehelfsverfahren und Klageverfahren sind anhängig. Eine Abschaffung der v. g. Sätze würde dem im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer Steuervereinfachung entsprechen. Die Auswirkungen wären sowohl im Haushalt, als auch bei den Bürgern, aufkommensneutral. Also eine massive Steuervereinfachung ohne finanzielle Auswirkungen. Warum nicht einfach mal umsetzen?
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
26.11.2019
Vetoomus päättyy:
04.03.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 26.2.2021
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan