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Besoldungsrecht der Beamten - Änderung des BBesG (Gewährung eines finanziellen Ausgleichs analog §§ 43 ff. BBesG für Beamte der Bundespolizei und des Zolls)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) dahingehend zu ändern, dass Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und des Zolls ein finanzieller Ausgleich analog der §§ 43 ff. BBesG gewährt wird. Der Besoldungszuschlag soll amtsangemessen sein und eine Dauer von 5 Jahren nicht unterschreiten. Um Personal über die ersten 5 Jahre hinaus an die Dienststellen zu binden, sollte § 44 BBesG in einem §44a BBesG auf die Bundessicherheitsbehörden angewendet werden.

Perustelut

Deutschland befindet sich in einer bewegten Zeit. In den letzten zwei Jahren hat sich deutlich gezeigt ,wie wichtig den Menschen in diesem Land ihre Sicherheit ist. Zwei wichtige Eckpfeiler dieser Sicherheitsarchitektur sind die Bundespolizei und der Zoll. Jedoch darf auch nicht verschwiegen werden, dass der Gesetzgeber insbesondere der Bundespolizei immer neue Aufgaben übertragen hat. Ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen versehen ihren Dienst in den Metropolregionen Deutschlands, bspw. München, Frankfurt, Düsseldorf oder Berlin. Da sich in Deutschland eine fortwährende Urbanisierung nebst Bevölkerungszuwachs in den Metropolregionen vollzieht, wachsen die gesetzlichen Aufgaben in diesen Regionen – sei es an Bahnhöfen oder an den Verkehrsflughäfen.Selbstredend haben die Menschen in diesem Land ein Recht auf eine präsente Polizei, die für ihre Sicherheit garantiert. Diese Aufgabe zu erfüllen, ist unser oberstes Ziel. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass wir von den Hochpreisregionen Deutschlands sprechen. Leben und Wohnen gestaltet sich selbst für einen Bundesbediensteten schwer. Von Familiengründung kann kaum die Rede sein.Einer der signifikanten Faktoren dafür sind die hohen Lebenshaltungskosten am neuen Dienstort. In erster Linie die Mieten, die insbesondere Kolleginnen und Kollegen der Einstiegsämter der Bundespolizei und des Zolls (A6, A7, EG5) unverhältnismäßig belasten. Aber auch ein 40-jähriger verheirateter Polizeihauptmeister (A9) mit zwei Kindern muss jeden Euro zweimal umdrehen. Ein Ortszuschlag für Bundesbedienstete, der genau diese Belastungen abfedern würde, wurde bereits in den 1990er Jahren abgeschafft. Die versprochene Kompensation durch die Ausweitung der Wohnungsfürsorge fand nie statt und wurde spätestens mit der Installierung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ad acta gelegt. Gerne würden die Kolleginnen und Kollegen den Menschen versprechen, dass der „Freund und Helfer in deiner Nachbarschaft“ wohnt, um das subjektive Sicherheitsgefühl zu steigern. Jedoch reichen die Fürsorgemaßnahmen des Dienstherrn an dieser Stelle nicht aus, um dies zu gewährleisten.Es ist längst nicht mehr hinnehmbar, dass Kolleginnen und Kollegen freiwillig oder gegen ihren Willen in Regionen versetzt werden, wo sie freilich dringend gebraucht werden, die Rahmenbedingungen für die persönliche Zukunft aber nicht stimmen.Die Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei wollen ihren Job machen. Dafür muss endlich etwas passieren! Damit sie dort leben können, wo sie gebraucht werden.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 27.02.2018
Vetoomus päättyy: 22.05.2018
Alueella: Saksa
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