Reģions: Vācija

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Ausweitung/Verschärfung des § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)

Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
87 Atbalstošs 87 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

87 Atbalstošs 87 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, dass, mit Ausnahme der Pressearbeit, jegliches Anfertigen und Weiterverbreiten von Aufnahmen (Film, Audio- und Bildaufnahmen), insbesondere von Polizeibeamten, aber auch von anderen Hilfeleistungsdiensten, wie z. B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankenhauspersonal, THW und Bundeswehr, beim Ausüben ihrer Tätigkeit im Einzelfall unter Strafe gestellt wird.

Pamatojums

Sehr oft werden gefilmte Einsätze von Polizeibeamten im sozialen Netzwerk geteilt, wo unter anderem die Gesichter der Beamten und ihr Handeln klar zu erkennen sind. Dort ist allerdings meist nicht der Grund des Handelns ersichtlich bzw. sind dann auch hin und wieder Polizisten zu sehen, welche von einer größeren Menschenmenge oder mehreren Personen angegangen werden und diese dann bis zum Eintreffen der Verstärkung keine Chance haben Herr der Lage zu werden. Dadurch sinkt leider der Respekt unserer Exekutive bei einigen Personen in der Bevölkerung. Weiter werden Polizisten im sozialen Netzwerk dann angegangen und Hetze gegen die Polizei betrieben. Ein Polizeibeamter muss doch inzwischen mehrfach überlegen, ob sein momentanes Zutun von einem Richter / Staatsanwalt in mühevoller Kleinarbeit als falsch angesehen werden kann und er dann bestraft wird. Durch eine strikte Unterbindung vom Anfertigen jeglichen Aufnahmen und Weiterverbreiten dieser sollte vor allem der Respekt und das Vertrauen gegenüber der Exekutive wieder aufgebaut werden.

Saite uz petīciju

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Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

In Spanien gibt es ein Gesetz, dass sämtliche Aufnahmen von Polizisten verbietet. Es verhindert effektiv, dass rechtswidrige Einsätze von Polizisten, z.B. bei Demonstrationen, dokumentiert werden können. Ohne Dokumentation haben die Opfer nicht den Hauch einer Chance. 1000 Verletzte am Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums sollten Beweis genug sein, dass exzessive, unangemessene Polizeigewalt auch in einem nominell als demokratischer Rechtsstaat eingestuften Staat nicht ausgeschlossen sind.

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