Terület: Németország

Betäubungspflicht von lebenden Hummern vor ihrer Tötung

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Támogató 25 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

25 Támogató 25 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

  1. Indított 2020
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Betäubungspflicht von lebenden Hummern vor ihrer Tötung gefordert. Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat hierzu die entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen.

Indoklás:

Leider ist es in Deutschland immer noch erlaubt, lebende Hummer zu importieren, zu verkaufen und (nur) in kochendem Wasser zu töten (§ 12 Abs. 11 TierSchlV).Diese Form der Tötung ist in anderen Staaten wie z. B. Neuseeland und Schweiz aus Tierschutzgründen verboten und steht aufgrund von Belegen zur Schmerz- und Leidensfähigkeit von Hummern in zunehmender Kritik. Von der EFSA (European Food Safety Authority) werden Krebstiere in Kategorie 1 eingestuft: „können eindeutig Schmerz und Stress empfinden und verdienen Schutz“.Gemäß § 1 Satz 2 TierSchG (Tierschutzgesetz) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wirtschaftlichkeit in der Tierhaltung allein ist aus sich heraus kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des TierSchG.Der Wunsch von Verbrauchern, einen erst kurz zuvor selbst ausgesuchten und getöteten Hummer zu verzehren, stellt keinen „vernünftigen Grund“ dar, denn es besteht die Möglichkeit, bereits kurz nach dem Fang getötete und in diesem Zustand nach Deutschland gebrachte Hummer zu kaufen und zu verzehren. Argumente von "Feinschmeckern", die das Tier vor dem Verzehr noch lebend sehen wollen, können von vornherein keinen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen.Die Erlaubnisnorm in § 12 TierSchlV, dass Krebstiere auch elektrisch betäubt und getötet werden „dürfen“, reicht nicht aus, da mangels fachlicher Kenntnisse und technischer Vorrichtungen diese Alternative in der Praxis so gut wie gar nicht umgesetzt wird.Die Tierschutz-Schlachtverordnung ist hier mit dem höherrangigen Tierschutzrecht nicht vereinbar: Die betäubungslose Tötung von Hummern in kochendem Wasser verstößt gegen das geltende Tierschutzgesetz.Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft ist aufgefordert, die Betäubungspflicht für alle Krebstiere in die Tierschutz-Schlachtverordnung aufzunehmen und endlich gesetzlich zu regeln.

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