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Die Präsidentin des Landtags NRW

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Vetoomus on osoitettu: Die Präsidentin des Landtags NRW

Stoppt die Ausgrenzung und Benachteiligung behinderter Kinder/Jugendlicher und ihrer Eltern! Mütter und Väter müssen die Wahl haben, ob sie „trotz oder mit“ einem Kind mit Beeinträchtigungen arbeiten gehen können und wollen. Dafür brauchen wir sichere Strukturen und entsprechende Voraussetzungen.

Daher fordern wir die Politiker*innen des Landes NRW auf:

Eine verlässliche Betreuung an 240 Tagen für ALLE Kinder und Jugendliche mit einer umfänglichen Infrastruktur von Betreuungsangeboten für behinderte Kinder und Jugendliche (flächendeckend in ganz NRW) zu schaffen!

Perustelut

Mitte 2018 hat sich eine Gruppe von Müttern zusammengefunden, die sich für das Thema Ferien- und Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen einsetzten möchten. Wir, die Gruppe von Müttern, sind in unserem Alltag durch die Versorgung der Kinder an der gleichberechtigten Teilhabe eingeschränkt . Häufig können wir unserem Beruf nicht, oder nur mit deutlichen Erschwernissen, nachgehen. Unsere Kinder können nicht alleine zu Hause bleiben. NIE! Ist eine Betreuung nicht gewährleistet, können wir nicht arbeiten gehen. Dies ist unfair und wir wollen das daher nicht länger hinnehmen! Die UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht. Einfachere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verbesserte Kinderbetreuungsangebote, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Familien mit Kindern, damit ein „Ja“ zum Kind erleichtert wird, sind in aller Munde. Doch was, wenn das Wunschkind nicht gesund auf die Welt kommt oder im Laufe seines Lebens schwer erkrankt? Dann stehen diese Familien wieder vor der Frage von Vereinbarkeit der Versorgung ihrer behinderten Kinder und Berufstätigkeit. Pläne zur Umsetzung der Inklusion und deren Realisierbarkeit werden von Bund, Ländern und in den Kommunen in der Presse rege publiziert. Nach dem Schulgesetz NRW sind Förderschulen in der Regel Ganztagesschulen und erhalten seit dem 01.08.2018 geltendem RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 16.02.2018 – 325-3.04.02-142481 erhöhte Fördermöglichkeiten auch im Rahmen des gebundenen Ganztags. Weder ein Ferienbetreuungsangebot noch eine verlässliche Betreuung bei Unterrichtsausfall sind jedoch gewährleistet. Dabei ist es gerade für Familien von Förderschülerinnen oder Kindern im Gemeinsamen Unterricht ein Problem, dies zu überbrücken. Teilweise existieren zwar einige Ferienangebote freier Träger. Diese sind aber meist nicht flexibel genug und in ausreichendem Maße vorhanden, was die Berufstätigkeit für Eltern existenziell gefährdet. Zudem sind die Kosten inadäquat hoch. Zusätzlich benötigen gerade chronisch kranke oder behinderte Schülerinnen der Förderschulen und des GU eine ständige Aufsicht bzw. Betreuung. D.h. sie können nicht wie gesunde Kinder bei Unterrichtausfall oder in den Freien alleine zu Hause bleiben – nie! Zu einer familienfreundlichen Politik mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität von Familien gehört auch, dass Eltern von besonderen Kindern und Jugendlichen nicht alleine gelassen werden.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 29.04.2019
Keräys päättyy: 28.06.2019
Alue: Nordrhein-Westfalen
Aihe: Perhe

Lisätietoja aiheesta Perhe

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