Regione: Germania

Betreuungsrecht - Regelungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht für junge Erwachsene

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Supporto 21 in Germania

La petizione è stata respinta

21 Supporto 21 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass für junge Menschen eine neue Übergangsregelung ins Erwachsenenalter geschaffen wird, welche es derzeit nicht gibt. Dazu müssen junge Menschen nicht mehr bevormundet, sondern betreut werden, also ohne ärztliche Untersuchungen eine gesetzliche Betreuung bekommen und nicht mehr länger bevormundet werden.

Motivazioni:

Derzeit sind junge Menschen entrechtet und unmündig, ohne Chance sich gegen unsachgemäße Vormundschaften zu wehren, egal ob von Eltern oder anderen Personen geführt. In höherem Alter von 16 oder 17 Jahren führt dies oft zu großem Leidensdruck, wenn eine Behandlung wie bei Kleinkindern erfolgt, und die Betroffenen sich nicht wehren können, was jeder geistig Behinderten, in allen Bereichen betreuten Person, möglich ist. Junge Menschen sind keine Gegenstände, sondern hochsensible Menschen, welche Rechte haben müssen. Diese können nicht aberkannt werden. Auch gibt es den Stichtag 18. Geburtstag, an welchem junge Menschen noch kurz zuvor entrechtet und entmündigt sind, aber gleich danach alles alleine können sollen, und einige Betroffene auch alleine für sich und alle Angelegenheiten sorgen müssen, was sie dann aber garnicht können zumal sie es nicht lernen konnten. Es fehlt ein Übergang, eine Zeit in der junge Menschen frei, selbstständig und selbstbestimmt leben können, andererseits aber noch Hilfe haben. Diesem unsachgemäßen Umstand könnte durch Änderungen des Vormundschafts- und Betreuungsrechts begegnet werden. Idealerweise würde die sogenannte Volljährigkeit mit 16 Jahren, bzw. mit Beendigung des 10. Schuljahres, mit 16 ½ plus minus ein paar Monate eintreten, wobei es die Begriffe volljährig und minderjährig aber nicht mehr geben darf da es keine minderen Menschen gibt und dies eine Diskriminierung darstellt. Ab Erreichen der neuen Vollmündigkeit ab 16 Jahren, bzw. mit Beendigung des 10. Schuljahres was meist passender wäre, müsste es so sein, daß der Vormund, meist die Eltern, zu gesetzlichen Betreuern in allen Bereichen werden. Der Übergang vom Vormund zum gesetzlichen Betreuer wäre an dieser Stelle von keinerlei ärztlicher Untersuchung abhängig und könnte unbürokratisch automatisch erfolgen. Sofern kein Auskommen mit dem ehemaligen Vormund besteht müßte es möglich sein einen anderen Betreuer zu bestellen, wobei in erster Linie die Großeltern in Frage kämen, aber auch andere Personen. So könnten junge Menschen ihre Angelegenheiten bereits selbst erledigen und selbst entscheiden und somit selbstbestimmt leben, andererseits würden sie aber auch noch Hilfe bekommen wobei auch eine gewisse Kontrolle bestehen würde. Es würde ein idealer Übergang zum Erwachsensein geschaffen. Am 18. Geburtstag könnte die Betreuung in allen Bereichen ohne ärztliche Untersuchung unbürokratisch entfallen. Es wäre dann alles so wie derzeit auch. Andererseits müßte es möglich sein daß junge Menschen welche an ihrem 18. Geburtstag nicht völlig alleine da stehen wollen und mit ihrer Betreuung zufrieden sind, diese ohne ärztliche Untersuchung unbürokratisch bis zum 20. Geburtstag verlängern können, wobei die Betroffenen selbst entscheiden können ob diese in allen oder in einzelnen Bereichen fortgeführt wird. So würde ein Übergang ins Erwachsensein geschaffen welcher eine ideale Vorbereitung ermöglichen würde und nicht mehr entrechtend und entmündigend wäre.

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Novità

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-4034-000524
    35644 Hohenahr
    Betreuungsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition werden Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht gefordert,
    wonach für Jugendliche und Heranwachsende eine neue gesetzliche Betreuung für den
    Übergang ins Erwachsenenalter geschaffen werden solle.
    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass junge Menschen derzeit
    „entrechtet und entmündigt“ würden, ohne die Chance zu haben, sich gegen eine
    unsachgemäße Vormundschaft wehren zu können. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres
    seien die Personen... avanti

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