Betriebsverfassung - Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes im Hinblick auf die Freistellungen für Betriebsratsmitglieder

Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 Ondersteunend 45 in Duitsland

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  1. Begonnen 2018
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  3. Ingediend
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

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Mit der Petition wird gefordert, dass das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im Bereich der Paragraphen 37 und 38 in Bezug auf die Freistellungen an die Aufgaben und Tätigkeiten von Vorsitz und Stellvertretung angepasst wird. Die Bemessungsgrundlage anhand der Zahl der zu vertretenden Beschäftigten ist nicht mehr zeitgemäß.

Reden

Das Betriebsverfassungsgesetz ging seit seiner in Kraftsetzung von einer Bemessung der Freistellungen für Betriebsratsmitglieder immer von einer bestimmten Anzahl der zu vertretenden Mitarbeitenden aus. Dies ist anhand der ständig wachsenden Aufgaben und Tätigkeiten nicht mehr zeitgemäß.Viele Betriebs- und Personalräte befinden sich durch diese Bemessungsgrundlage in einer Grauzone bezüglich der Freistellungen und durch den entstehenden Rechtfertigungsdruck gegenüber dem Arbeitgeber oft im Nachteil, was sich auf die zu leistende Betriebsrats- und Personalratsarbeit negativ auswirkt. Der Zeit und Arbeitsaufwand für ein Gremium mit 5 oder 7 Mitgliedern, ist im Laufe der Jahrzehnte um ein Vielfaches angestiegen, so dass in der Regel immer von einer Freistellung aufgrund der Betriebsrats- oder Personalratsarbeiten aufgrund der Tätigkeiten auszugehen ist.Um Betriebs- und Personalräten einen hohen Wirkungsgrad zu verschaffen, wäre es zwingend erforderlich per Gesetz dem Vorsitz und der Stellvertretung der Gremien mit einer 100% Freistellung zu versehen um den gesetzlichen sowie betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können.Neben den gesetzlich definierten Aufgaben von Betriebs- und Personalräten (Geschäftsführung des Gremiums, Überwachungsaufgaben, Schutzaufgaben, Förderaufgaben, Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden, Besprechungen und Beratungen mit dem Arbeitgeber, Begleitung von Arbeitnehmern, Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen, Mitentscheidung in sonstigen Angelegenheiten, Aufgaben des Betriebsrats im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen), fallen u. a. nachfolgende zusätzliche Aufgaben an:•die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens•die Produktions- und Absatzlage•das Produktions- und Investitionsprogramm•Rationalisierungsvorhaben•Fabrikations- und Arbeitsmethoden•die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen•die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen•der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben•die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks•die Übernahme des Unternehmens•sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können•Planung und Vorbereitung von Gremiumssitzungen•Planung und Vorbereitung von Betriebsversammlungen•Planung und Vorbereitung gesetzlich vorgeschriebener MonatsgesprächeGerade im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung wird von den Arbeitgebern verlangt, dass Betriebs- und Personalräte die Prozesse lückenlos begleiten. Dies beansprucht sehr viel Zeit für die Einarbeitung und Umsetzung in/ bei diesen Themen.Betriebs- und Personalräte können entstehende Probleme schon weit vor einer Eskalation deeskalieren lassen. Das spart im gesamten Unternehmen / Betrieb wertvolle Zeit und Nerven. Weitere Freistellungen gemäß BetrVG sollen weiterhin möglich sein.

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