Terület: Németország
Párbeszéd
 

Bundesagentur für Arbeit - Empfangsbestätigung für E-Mails/Einrichtung eines Faxempfangs für Dokumente durch die Bundesagentur für Arbeit

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Indított 2017
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Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

A petíció címzettje: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, die Bundesagentur für Arbeit zu verpflichten, automatische Empfangsbestätigungen für eingegangene E-Mails zu versenden und die Möglichkeit eines Faxempfangs für Dokumente einzurichten.

Indoklás:

Die Bundeaagentur für Arbeit kommuniziert noch überwiegend per Briefverkehr. Versendet sie Anschreiben, die mit einer Rechtsfolgeandrohung versehen sind falls eine gesetzte Frist nicht eingehalten wird, so ist dem Leistungsempfänger nur die Möglichkeit gegeben, per E-Mail oder Briefpost zu kommunizieren. Der Faxempfang wird nicht angeboten. Folgt der Leistungsempfänger dem schnellsten Weg per E-Mail um geforderte Dokumente einzureichen erthält er, entgegen z.B. der Kommunikation mit der DRV Bund, keine automatische Bestätigung über eine zugegangene E-Mail seitens der Bundesagentur für Arbeit. Ein Faxempfang wird garnicht erst angeboten. Dies verhindert seitens des Leistungsemfpängers im Zweifel nachzuweisen zu können, dass er Dokumente fristgerecht eingereicht hat. Da gleichzeitig kein Faxempfang zur Verfügung gestellt wird, fällt diese Form der zeitnahen Übermittlung und des Nachweises via Sendeprotokoll ebenfalls aus. Um zweifelsfrei den Versand und eventuell die Zustellung von Dokumenten beweisen zu können, ist der Leistungsempfänger auf den antiquierten und überteuerten Weg des Einschreibebriefes angewiesen. Dieser kann aber auch bei naheliegenden Gemeinden oder sogar innnerhalb der gleichen Gemeinde mehrere Tage für die Zustellung benötigen und da ist der interne Postweg innerhalb der Behörde noch nicht eingerechnet. Im Interesse einer zeitgemäßen Kommunikation, ist es dringend geboten die Bundesangentur für Arbeit dazu zu verpflichten, den Eingang elektronischer Kommunikation via E-Mail automatisiert zu bestätigen, mit dem Faxempfang ein zusätzliches Medium zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiter anzuweisen, erhaltene Lesebestätigungsanforderungen nicht zu ignorieren, sondern zu bestätigen. Es ist ein Anachronismus, dass Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Fristsetzungen mit der Androhung von Leistungseinstellung per Brief versenden können ohne einen Zustellungsnachweis erbringen zu müßen und dem Leistungsempfänger gleichzeitig der Empfangsnachweis für Dokumente verwehrt und ein Faxempfang nicht zur Verfügung gestellt wird.

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A petíció részletes meghatározása

Petíciót indítottak: 2017. 07. 17.
Gyűjtés vége: 2017. 09. 20.
Terület: Németország
Kategória:  

Ùjdonságok

  • Pet 4-18-11-811-043966 Bundesagentur für Arbeit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerim für Arbeit und Soziales –
    als Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu verpflichten,
    automatische Empfangsbestätigungen für eingegangene E-Mails zu versenden und
    die Möglichkeit eines Faxempfangs für Dokumente einzurichten.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die BA kommuniziere noch
    überwiegend per Briefverkehr. Eine zeitgemäße Kommunikation zwischen der BA
    und dem Leistungsempfänger sei aufgrund eingeschränkter
    Einreichungsmöglichkeiten für Dokumente bzw. zu kurzer Fristsetzung angesichts
    der überwiegenden Kommunikation per Post kaum möglich.

    So erhalte ein Leistungsempfänger, der angeforderte Dokumente per E-Mail
    einreiche, seitens der BA keine automatische Eingangsbestätigung. Im Zweifelsfall
    verhindere dies, dass der Leistungsempfänger die fristgerechte Einreichung der
    angeforderten Dokumente nachweisen könne. Ein Faxempfang werde gar nicht
    angeboten. Dies verhindere, dass der Leistungsempfänger solche Dokumente per
    Fax zeitnah übermitteln könne und dadurch einen Sendebericht erhalte.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 86 Mitzeichnern
    unterstützt, und es gingen 6 Diskussionsbeiträge ein.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:
    Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen darauf,
    dass es für die BA keine rechtliche Verpflichtung gebe, für ihre Dienststellen
    Telefax-Nummern anzubieten. Es bestehe für die BA auch keine rechtliche
    Verpflichtung, Eingänge von E-Mails per E-Mail zu bestätigen.

    Im Übrigen habe ein Sendebericht zu einem Telefax keinen rechtsverbindlichen
    Charakter im Sinne eines Empfangsbekenntnisses. Ein Sendebericht gebe in der
    Regel lediglich Aufschluss über die Herstellung einer Verbindung zwischen zwei
    Endgeräten, treffe aber keine beweissichere Aussagekraft über den Inhalt der
    übermittelten Daten. Dies habe auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.
    Juli 2011 (IX ZR 148/10) festgestellt. Somit könne der Sendebericht zu einem Telefax
    daher nicht mit einem Beleg, den man bei Versendung eines Einschreibens erhält,
    gleichgesetzt werden.

    Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich die BA u. a. als
    geschäftspolitisches Ziel gesetzt habe, dass „die BA dort ist, wo auch der Kunde ist“.
    In aller Regel nutzten Kunden heutzutage kein Telefax mehr. Im Vergleich zum
    Brief- und E-Mailaufkommen spiele der Empfang per Telefaxgerät praktisch keine
    Rolle mehr. Die BA konzentriere sich daher außerhalb des persönlichen
    Kundenkontakts auf eine Erreichbarkeit per Brief, E-Mail und Telefon. Dennoch
    würden viele Agenturen für Arbeit im Dienststellenverzeichnis im Internet auch eine
    Faxnummer bereitstellen.

    Der Petitionsausschuss erachtet die vorstehenden Hinweise der Bundesregierung
    nicht für vollends überzeugend. Wünschenswert wäre aus Sicht des Ausschusses
    vielmehr, wenn die Bürger, die sich an die BA wenden, umgehend eine
    Empfangsbestätigung erhalten könnten. Wichtig ist nach Auffassung des
    Ausschusses ebenfalls, dass man die zuständigen Mitarbeiter direkt per Email
    erreichen kann.

    Aus diesem Grunde empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der

    Bundesregierung – dem Bundesministerim für Arbeit und Soziales – als Material zu
    überweisen, um besonders auf das mit der Petition vorgetragene Anliegen
    aufmerksam zu machen, verbunden mit dem Appell, in diesem Sinne tätig zu
    werden.

    Begründung (PDF)

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