Dilekçe süreci tamamlandı
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, dass gemeinnützige Unternehmen und ihre Mehrheitsbeteiligungen verpflichtet werden, einmal jährlich - bis spätestens zum 30. Juni - öffentlich (auf der Internetseite des Unternehmens) eine Statistik ihrer Beschäftigungsquote (Anteil der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten gemäß SGB IX) der letzten 5 Vorjahre (nach Gesetzesbeschluss im ersten Jahr rückwirkend) zu aktualisieren, so dass man die Veränderung gegenüber den Vorjahren erkennen kann.
Gerekçe
Die Bundesagentur für Arbeit erhebt eine Statistik, die auch veröffentlicht wird - als Zusammenfassung von Gewerbebereichen je Bundesland. Diese Statistik wird der besonderen Verpflichtung gemeinnütziger Unternehmen nicht gerecht.Da die Beschäftigungsquote bereits an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden muss, entsteht den Unternehmen kein Mehraufwand.Gemeinnützige Unternehmen sind steuerbegünstigt und daher der Allgemeinheit zur besonderen Rechenschaft verpflichtet.Eine Veröffentlichung ihrer Beschäftigungsquote - z.B. im Impressum auf der Internetseite des Unternehmens - erscheint angemessen, um den Verpflichtungen aus der Gemeinnützigkeit und dem öffentlichen Interesse zu entsprechen.
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