Bundestagsbeschlußfähigkeit

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Bundesregierung und Bundestag
26 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

26 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mögen beschließen, dass das Grundgesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages insofern geändert werden, dass daraus die eindeutige Beschlußfähigkeit des Bundestages hervorgeht.

Reden

Im GG Artikel 77 und in der Geschäftsordnung des Bundestages § 45 ist die Beschlußfähigkeit des Bundestages derart schwammig formuliert, dass es möglich ist durch eine Handvoll anwesender und abstimmender Abgeordnete Gesetzesvorlagen als auch Gesetzesänderungen zu verabschieden. Hierzu zwei Beispiel aus jüngster Zeit: 1- Abstimmung 28.06.2012, Änderung des Meldegesetzes, hier Weitergabe von Daten. Anwesend 27 Abgeordnete ( von zur Zeit 648 Abgeordneten ) , davon 17 Abgewordnete der Regierungs- Koalition 10 Abgeordnete der Oposition ( Quelle :abgeordnetenwatch.de Blog ) 2- Abstimmung 08.11.2012, Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetz, hier Änderung des Ausschüttungsmodus der Bewertungsreserven an Versicherte mit Kapital-Lebensversicherungen Hier sollen 5%( Quelle: Leserbrief in der Westf.Rundschau,Dortmund) der Abgeordneten des Bundestages anwesend gewesen sein und abgestimmt haben, was aufgerundet 33 Abgeordnete entspricht. Hierzu liegen mir keine Angaben darüber vor, wieviel Abgeordnete jeweils von der Regierungskoalition und der Oposition anwesend waren. Diese beiden Beispiele zeigen, wie schwammig die Ausführungen im Grundgesetz und der Geschäftsordnung des Bundestages bezüglich der Beschlußfähigkeit des Bundetages sind. Es kann und darf nicht sein, dass eine Handvoll Angeordnete / Volksvertreter Gesetze oder Gesetzesänderungen mit weitreichenden, in den beiden Beispielen nachteiligen, Folgen für die Bürger / Wähler beschließen können.

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